Politik

Vertuschungsskandal der Kirche Benedikt XVI. will sich gegen Klage verteidigen

Benedikt XVI. hatte den Priester H. in seiner Zeit als Erzbischof Anfang der 1980er Jahre in sein Bistum München und Freising aufgenommen, obwohl H. als pädophil vorbestraft bekannt war.

Benedikt XVI. hatte den Priester H. in seiner Zeit als Erzbischof Anfang der 1980er Jahre in sein Bistum München und Freising aufgenommen, obwohl H. als pädophil vorbestraft bekannt war.

(Foto: picture alliance / AP Photo)

Gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. richtet sich wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen in den 80ern eine Zivilklage. Der Geistliche kündigt nun an, sich vor Gericht verteidigen zu wollen. Es könnte nicht die einzige Klage bleiben, die dem Altpapst eine Mitschuld geben will.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. will sich nach einer Klage gegen ihn am Landgericht Traunstein verteidigen. Er habe seine Verteidigungsbereitschaft mitgeteilt, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Damit ist eine Hürde auf dem Weg zu einem möglichen Prozess genommen. Hätte der frühere Kardinal Joseph Ratzinger diesen Schritt nicht unternommen, wäre ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen - allerdings ohne, dass das Gericht sich mit den Vorwürfen gegen ihn auseinandergesetzt hätte.

Im Sommer hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben vom verurteilten pädophilen Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht wurde, am Landgericht Traunstein eine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, erhoben. Sie richtet sich aber nicht nur gegen Ratzinger, der damals Erzbischof von München und Freising war, als der Missbrauchstäter in seine Diözese versetzt wurde: Die Klage betrifft auch den verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter.

Beklagte sollen "begangenes Unrecht" anerkennen

Strafrechtlich hat das Ganze keine Bedeutung mehr. Stattdessen geht es um die Frage der Schuld, die Bistumsverantwortliche in dem Fall möglicherweise auf sich geladen haben. "Wenn die katholische Kirche und die Beklagten - bis auf den notorischen Wiederholungstäter H. - zu dem stehen, was ständig von allen kirchlichen Akteuren öffentlich erklärt wird, nämlich zu ihrer christlichen Verpflichtung zu stehen und begangenes Unrecht anzuerkennen, wird die Klage erfolgreich sein", sagte der Kläger-Anwalt Andreas Schulz. "Tun sie dies nicht, wird sich der Reputationsschaden noch vergrößern, und die katholische Kirche wird die Erosion des Glaubens beschleunigen." Für seinen Mandanten bedeute die Klage viel: "Die heilende Wirkung einer erfolgreichen Klage verschafft ihm die Genugtuung, die die Kirche nicht zu leisten imstande war."

Ratzinger lässt sich in der Sache von einer großen Kanzlei vertreten, die nach eigenen Angaben eine der "zehn führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten" auf der Welt ist. Nach Angaben des Landgerichts haben alle vier Beklagten um eine Fristverlängerung gebeten. Sie haben nun bis zum 24. Januar Zeit, inhaltlich auf die Klage zu antworten.

Die Garchinger Initiative Sauerteig begrüßte den Verfahrensschritt. Sie finanziert die Klage und hatte zuvor in einem offenen Brief an Ratzinger appelliert, seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. "Uns von der Initiative Sauerteig ist es wichtig, dass vor einem weltlichen Gericht geklärt wird, wie sowohl zwischen den Diözesen als auch ordinariatsintern Vorgänge abliefen, dass Wiederholungstäter hin und her verschoben werden und an jeder neuen Stelle sozusagen als unbeschriebenes Blatt neu anfangen konnten, obwohl schon in mehreren Pfarreien Vorwürfe bekannt geworden waren", sagte Sprecherin Rosi Mittermeier.

Anwalt erwägt weitere Klagen

Der pädophile Priester H. ist einer der zentralen Fälle im Anfang des Jahres vorgestellten Missbrauchsgutachten der Erzdiözese München und Freising. Er wurde in den 80er Jahren in Garching eingesetzt, obwohl es zuvor schon im Bistum Essen Vorwürfe gegen ihn gab - und obwohl das Amtsgericht Ebersberg ihn wegen sexuellen Missbrauchs in seiner Zeit als Geistlicher in Grafing bei München verurteilt hatte.

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Inzwischen wurde bekannt, dass auch gegen einen Vorgänger von H., der einige Jahre vor ihm in Garching an der Alz eingesetzt war, Vorwürfe erhoben werden. Ob auch er in Garching übergriffig wurde, ist aber noch unklar. Dem Erzbistum, das mögliche Betroffene aufgerufen hat, sich zu melden, liegen einem Sprecher zufolge noch keine Meldungen mutmaßlicher Opfer vor.

Die Klage am Traunsteiner Landgericht ist möglicherweise nicht die einzige, die dem Altpapst eine Mitschuld am Vertuschungsskandal in der Kirche geben will. Anwalt Schulz teilte mit, er erwäge eine Zivilklage gegen Ratzinger für ein Opfer in den USA. Sie beziehe sich auf die Zeit, in der er Präfekt der Glaubenskongregation im Vatikan war und als solcher über viele Missbrauchsfälle hätte informiert sein müssen: "Eine Zivilklage, wie es viele dort gab und für die die katholische Kirche dreistellige Millionenbeträge zu zahlen hatte", beschrieb Schulz das mögliche Vorhaben.

Quelle: ntv.de, Britta Schultejans, dpa

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