Strengere Maßnahme im Alleingang Bremen führt Testpflicht in Unternehmen ein
27.04.2021, 15:41 Uhr
Arbeitnehmer in Bremen müssen künftig zweimal in der Woche einen Selbsttest machen, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.
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Beschäftigte in Bremen müssen das Testangebot ihrer Arbeitgeber künftig annehmen. Das Land verschärft die Regeln in Betrieben damit unabhängig von der Bundes-Notbremse - zum "Schutz der Arbeitnehmer", sagt Bürgermeister Bovenschulte. Die Firmen sehen die Maßnahme allerdings kritisch.
Das Bundesland Bremen führt im Alleingang auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein. Auf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss verständigte sich der Senat des Bundeslands. "Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können", begründete Regierungschef Andreas Bovenschulte die Entscheidung.
Zudem leiste die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt. "Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein", sagte der SPD-Politiker mit Blick auf Regeln für die Schulen.
Bisher sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. Während die Testpflicht für Arbeitnehmer in der Politik und beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) überwiegend positiv aufgenommen wird, sehen die Unternehmensverbände des Landes die Maßnahme kritisch, wie Radio Bremen berichtete.
"Hätten uns unbürokratische Lösungen gewünscht"
Der Arbeitsplatz sei nach aktuellen Erkenntnissen im Hinblick auf das Infektionsrisiko ein recht sicherer Ort, sagte ihr Hauptgeschäftsführer Cornelius Neumann-Redlin dem Sender. "Deshalb hätten wir uns freiwillige und unbürokratische Lösungen zum Testen gewünscht, auch im Hinblick auf die erheblichen Kosten für die Unternehmen", so der Jurist.
In Bremen werden die Beschäftigten nun künftig verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen. Der Senat führt mit der Entscheidung die Testpflicht auf landesrechtlicher Ebene für Präsenz-Arbeitsplätze ein. Die Corona-Verordnung soll nun entsprechend angepasst werden. Vorgesehen ist auch eine Übergangsfrist. Bremen hatte sich bereits vorige Woche im Bundesrat für eine echte Testpflicht in Betrieben stark gemacht, für seinen Antrag aber keine Mehrheit bekommen.
Quelle: ntv.de, spl/dpa