Start zum JahreswechselBundesrat stimmt Rentenpaket zu

Lange ringt die schwarz-rote Koalition um ihre Rentenpläne. Nun machen die Bundesländer den Weg für das Gesetz frei. Es umfasst unter anderem die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau und eine erweiterte Mütterrente.
Der Bundesrat hat dem Rentenpaket der Regierung zugestimmt. Die Länderkammer votierte dabei unter anderem für die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau sowie für die Ausweitung der Mütterrente. Zuvor hatten die Reformen nach längerem Streit bereits den Bundestag passiert.
Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden.
Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordneten bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit. Die Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Anreize zum längeren Arbeiten
Als weiterer Teil des Pakets wird die sogenannte Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Die Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll.
Der Bundesrat stimmte überdies dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr zu. Die Länderkammer billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist. Auch das Gesetz zum neuen Wehrdienst passierte den Bundesrat.
Die Länder beschlossen zudem eine ganze Reihe von Steuerentlastungen. Unter anderem erhöht sich mit dem sogenannten Steueränderungsgesetz die Pendlerpauschale, der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants sinkt, die Ehrenamtspauschale steigt an. Die Länder hatten wegen ausfallender Steuereinnahmen Widerstand angekündigt, stimmten nun aber abschließend zu.