Politik

Gericht bestätigt EntscheidungBundestag darf AfD-Mitarbeiter wegen Russland-Kontakten Zutritt verwehren

13.02.2026, 19:17 Uhr
00:00 / 03:08
Absperrgitter-vor-dem-Berliner-Reichstag-Berlin-Deutschland
Dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten bleibt nun der Zutritt zu nicht-öffentlichen Bereichen verwehrt. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Zwischen 2017 und 2021 ist der AfD-Politiker Ulrich Oehme Abgeordneter im Bundestag. Seitdem arbeitet er für einen anderen AfD-Abgeordneten. Die Bundestagsverwaltung ihm den Zutritt, weil er wegen seiner Russlandnähe ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden. Betroffen ist der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme, wie dieser selbst bestätigte. In der vorigen Instanz hatte das Berliner Verwaltungsgericht sich auf Boehmes indirekte Verbindungen zum russischen Geheimdienst gestützt, auf seine Kontakte zu einer von der EU sanktionierten russischen Menschenrechtskommissarin und auf dessen Unterstützung prorussischer Narrative.

Er sei enttäuscht, dass die von ihm und seinem Anwalt vorgebrachten Argumente vor Gericht beiseite gewischt worden seien, sagte Oehme auf Anfrage. "Mir kommt es so vor, als wäre dieses Urteil politisch", sagte er. "Wir werden auf jeden Fall in das Hauptverfahren eintreten." Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Oehme war in den Jahren 2017 bis 2021 selbst Mitglied des Bundestags. Nach eigenen Worten kam er dann nicht mehr über die sächsische Landesliste ins Parlament, da die AfD viele Direktmandate gewonnen hatte. Er wurde Mitarbeiter des Abgeordneten Edgar Naujok. In diesem Zusammenhang wurde ihm die Ausstellung eines personalisierten Hausausweises verweigert.

Mehrere AfD-Klagen gegen Zutrittsverbot

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts durfte die Bundestagsverwaltung davon ausgehen, dass der Mann "ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags" darstellt. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben grundsätzlich der Zutritt zu den Bereichen verwehrt, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Er habe nicht überzeugend dargelegt, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, argumentierte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.

In der Hauptsache wird der Fall aber noch geprüft. Dem Gericht liegen nach Justizangaben zwei weitere Klagen vor von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten, denen ebenfalls ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde. Nach der Hausordnung des Bundestags sowie den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen ein solcher Ausweis ausgestellt wird.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

RusslandAfDGerichtshöfeExtremismusDeutscher Bundestag