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Urteil des Bundesgerichts Corona-Impfpflicht für Soldaten ist rechtmäßig

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Schon im Mai hatte der Vorsitzende Richter Häußler betont, dass die Entscheidung nur die beiden Kläger betreffe.

(Foto: picture alliance/dpa)

Seit November 2021 ist die Corona-Impfung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr verpflichtend. Zwei Luftwaffenoffiziere sehen darin ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und klagen gegen den Beschluss. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde nun zurück.

Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bleibt die Corona-Impfung verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab. Die Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der Liste zu streichen, hatten damit aber nun keinen Erfolg.

Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.

Anwalt zweifelt an Impf-Wirkung

Aus Sicht der Kläger ist die Corona-Impfung nur unzureichend erforscht, zudem verhindere sie eine Infektion oder Erkrankung nicht. Die "unselige Duldungspflicht muss gekippt werden", betonte der Rechtsanwalt der Kläger, Wilfried Schmitz, in seinem Schlussvortrag. Bei der Impfung handele es sich um ein gefährliches Experiment, das mit der Würde des Menschen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar sei.

Die Impfung habe keinerlei Nutzen, aber eine Impfschadenswelle verursacht, zumal die Omikron-Variante bei Weitem milder sei als alle vorherigen Varianten. Die Methoden des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts beruhen laut Schmitz auf unvollständigem Datenmaterial. Zudem treffe das Virus vor allem Menschen mit Vorerkrankungen. Hier gehe es aber um Soldatinnen und Soldaten, deren Fitness und Immunsystem überdurchschnittlich gut sei.

Einer der klagenden Luftwaffenoffiziere sagte zum Abschluss, dass es ihm um Wahrheitsfindung gehe. Die Militärführung sei von Angst getrieben und verweigere ein effektives Impfmonitoring. Zudem sei mit einer Impfquote von derzeit 94 Prozent bei der Bundeswehr längst eine Herdenimmunität erreicht.

Impfung ist "nach wie vor alternativlos"

Dagegen halten die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums an der Rechtmäßigkeit der Duldungspflicht fest. Die Gegenseite sei jeden Beweis schuldig geblieben, dass das Verfahren fehlerhaft sei. Die Impfung sei nach wie vor alternativlos für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Das Gericht erklärte nun, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen solle.

Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldatinnen und Soldaten unterschiedlicher Einheiten zum Thema anhängig.

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Beteiligten an Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unter den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Quelle: ntv.de, mbu/AFP/dpa

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