Politik

Der beleidigte Präsident Das sind Erdogans absurdeste Klagen

So oft wie Erdogan hat in der Türkei noch nie ein Präsident wegen Beleidigung geklagt.

So oft wie Erdogan hat in der Türkei noch nie ein Präsident wegen Beleidigung geklagt.

(Foto: AFP)

Früher hat Paragraf 299 des türkischen Strafrechts praktisch keine Rolle gespielt. Seit Erdogan Präsident ist, beschäftigt er die Gerichte. Einige Fälle sind so absurd, dass Böhmermanns "Schmähgedicht" wie ein ziemlich vernünftiger Klagegrund wirkt.

Seit seinem Amtsantritt muss Recep Tayyip Erdogan sich ungefähr drei Mal am Tag beleidigt gefühlt haben. Nachdem er im August 2014 von der Regierungsbank in den Präsidentenpalast wechselte, gingen bei der türkischen Justiz fast 2000 Klagen auf der Grundlage von Paragraf 299 des türkischen Strafgesetzbuches ein. Bis zu vier Jahre Haft stehen da auf Handlungen, die das Staatsoberhaupt kränken. Etliche dieser Klagen haben der Präsident persönlich oder dessen Vertraute eingereicht.

Man kann die Lage in der Türkei auch weniger mathematisch darstellen: Erdogan klagt wegen jedem Mist. Die Affäre um Jan Böhmermann ist derzeit zwar das aufsehenerregendste Beispiel für die Klagewut des Präsidenten, aber das "Schmähgedicht" des deutschen Satirikers ist bei weitem nicht das absurdeste.

Gerade wurde einem Gericht in der westtürkischen Stadt Aydin ein Gutachten ganz besonderer Sachverständiger vorgelegt. Es handelt sich dabei um Personen, die sich eine spezielle Expertise in der Welt J.R.R Tolkiens und Peter Jacksons angeeignet haben – dem Autoren und dem Verfilmer der "Herr der Ringe". Die Gutachter versuchen in ihrem Papier zu klären, ob es sich bei der Figur Sméagol beziehungsweise Gollum um einen Bösewicht handelt.

Warum? Weil der Arzt Bilgin Ciftci Bilder der Fantasy-Figur aus dem Tolkien-Universum neben Fotos des Präsidenten montiert hat. Er machte damit auf gewisse Ähnlichkeiten in Gestik und Mimik der beiden aufmerksam. Nachdem die Montage sich bei Twitter verbreitete folgte prompt die Anzeige wegen Präsidentenbeleidigung. Ciftci muss nun darauf hoffen, dass das Gericht anerkennt, dass der liebenswerte Sméagol, der vermutlich auf den Montagen zu sehen ist, nur unter dem Einfluss der Macht des Ringes zur hinterhältigen Figur Gollum mutiert.

Lieber Journalisten schlachten als schwul sein

Der Fall "Penguen" zeigt deutlich, was den Präsidenten anrührt und was nicht so sehr. Zwei Zeichner des Satiremagazins reagierten mit einer Karikatur auf die Amtseinführung Erdogans. Sie bildeten ebendiese ab. Erdogan vor seinem schicken neuen Palast in Ankara. Angeklagt wurden sie nicht, weil darüber eine Sprechblase mit der Frage prangte, warum zur Feier des Tages nicht wenigsten ein paar Journalisten geschlachtet worden wären. Angeklagt wurde sie, weil der Mann, der Erdogan in dem Bild willkommen heißt im neuen Palast, seine Anzugjacke mit zwei Fingern zuhält. Für den Staatsanwalt war die Sache klar: In dieser Geste verbirgt sich die Unterstellung, Erdogan sei schwul.

Die kleine Zeitung "Birgün" sieht sich immer wieder solchen Klagen ausgesetzt. Ein Beispiel erinnert besonders an den Fall Böhmermann. Das Blatt titelte: "Diese Nachrichten darf man nicht veröffentlichen in der Türkei." Dann folgten Berichte über den Korruptionsskandal der Regierung  und Waffenlieferungen des Geheimdienstes an den Islamischen Staat. Der Fall ist schon einige Monate alt. Zuletzt wurde der 33-Jährige Chefredakteur von "Birgün", Bais Ince, im April verurteilt. Zu 21 Monaten Haft, wegen eines Akrostichons.

Die jeweils ersten Buchstaben der Absätze eines Artikels in dem Blatt ergaben für sich genommen die Worte "Dieb Tayyip". In dem Text ging es um besagte Korruptionsvorwürfe. Zu dem Fall muss gesagt werden: Das Blatt "Birgün" lässt sich laut dem deutsch-türkischem Autor Deniz Yücel am ehesten mit der "taz" vergleichen, die sich ständig solche Späße erlaubt. Und Yücel muss es wissen, er schrieb selbst lange für die Tageszeitung.

Auch Kinder müssen die türkische Justiz fürchten

Die Empfindlichkeit (oder Klagewut) Erdogans scheint mitunter keine Grenzen zu kennen. Das gilt auch für das Alter der Betroffenen. Der prominenteste Fall: Ende 2014 zerrte die Polizei den damals 16 Jahre alten Mehmet Emin Altunse aus seinem Klassenzimmer. Der Teenager hatte Erdogan zuvor auf einer Schülerdemonstration als "Meister der Bestechung" und "Besitzer eines illegalen Palastes" bezeichnet. Obwohl diese Kritik keineswegs ohne Grundlage war, wurde Altunse verurteilt. Der Präsidentenpalast "Ak Saray" mit seinen 1000 Zimmern steht Kritikern zufolge auf Naturschutzgebiet und verstößt gegen diverse Auflagen. Erdogan ließ ihn trotz mehrerer Gerichtsbeschlüsse bauen. Und er residiert dort, obwohl das oberste Verwaltungsgericht des Landes dem Vorhaben im vergangenen Frühjahr die Baugenehmigung entzog. Dem nun 17-jährigen Altunse wurden drei Jahre auf Bewährung aufgebrummt.

Und es geht noch jünger. Im westtürkischen Ayvalik wurde ein 13-Jähriger wegen eines abfälligen Facebook-Posts verhört. Er hatte gerade das Mindestalter für die Strafmündigkeit in der Türkei erreicht.

Ein Hauch Erdogan im heimischen Wohnzimmer

Kurios oder gar albern finden viele Türken das Gebaren ihres Präsidenten trotz dieser Fälle nicht. Um auf politische Gegner zu reagieren, ist der Satz "Du hast den Präsidenten beleidigt" für einige Anhänger der Erdogan-Partei AKP eine besonders gern genutzte Floskel.

Ein 40 Jahre alter Lastwagenfahrer machte sich gleich daran, einen Hauch Erdogan ins heimische Wohnzimmer zu lassen. "Ich habe sie gewarnt und ihr gesagt, dass unser Präsident ein guter Mann ist", sagte er der regierungsnahen Zeitung "Yeni Safak". Weil sie trotzdem manchmal fluchte oder gar abschaltete, wenn Erdogan im Fernsehen auftauchte, sei ihm einfach keine andere Möglichkeit geblieben. Der Mann zeichnete einige Schimpf-Tiraden seiner Ehefrau auf und brachte die Beweismittel samt seiner Anzeige vor Gericht. Die Frau reichte die Scheidung ein. Der Mann sagte "Yeni Safak", er würde sogar seinen eigenen Vater wegen Präsidentenbeleidigung anzeigen, wenn das nötig würde.

Quelle: ntv.de

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen