Eilverfahren wegen PlünderungenDas sind die ersten Strafen nach den Krawallen in Frankreich
Von Tobias Hauser
Wenige Tage nach den aufsehenerregenden Krawallen gibt es in Frankreich erste Urteile. Viele Angeklagte kommen mit Bewährungsstrafen davon, andere müssen jedoch länger hinter Gitter.
Die Justiz in Frankreich hat nach Plünderungen und Ausschreitungen in mehreren großen Städten in Schnellverfahren die ersten Urteile gesprochen. In Paris etwa wurden am Dienstag etwa 70 Fälle verhandelt. Aus französischen Medienberichten, die hauptsächlich von einzelnen Verhandlungen berichteten, lässt sich allerdings noch kein einheitliches und zuverlässiges Bild der Vorfälle zeichnen. Ein paar Dinge kann man dennoch herauslesen.
Fast alle Angeklagten sind junge Männer. Manche von ihnen sind in Ausbildung oder studieren, viele arbeiten schon. Vorbestraft sind wenige. In vielen Fällen wurden die Angeklagten mit mutmaßlichem Diebesgut auf der Straße oder beim Verlassen eines Ladens erwischt. Prozesse wegen Fällen von Gewalt gegen Beamte gab es vorerst deutlich weniger. In Paris erfolgte rund die Hälfte der Festnahmen wegen Eigentumsdelikten, rund zehn Prozent wegen Gewalt gegen Beamte.
"Le Monde" ordnet die Strafen als generell mild ein, was oft an der dünnen Beweislage liege. Viele Angeklagte kamen auf Bewährung frei. Laut "20Minutes" wurden in Frankreich 12 Menschen im Schnellverfahren zu Bewährungsstrafen verurteilt, während 8 Menschen eine Gefängnisstrafe absitzen müssen. Von den Angeklagten, die sich bereits zu ihrer Schuld bekannt hatten, wurden 22 zu Freiheitsstrafen auf Bewährung, vier zu Gefängnisstrafen und vier zu Tagessätzen und gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
In Lyon wurden laut Franceinfo am Montag 25 Personen - darunter 21 Erwachsene und 4 Minderjährige - einem Richter vorgeführt. Insgesamt wurden 18 Angeklagte verurteilt. Die verhängten Strafen umfassten Haftstrafen zwischen vier und zehn Monaten sowie Bewährungsstrafen zwischen acht und 24 Monaten. Gegen fünf Menschen wurden zudem Aufenthaltsverbote verhängt, teils für die gesamte Region Rhône, die sie für zwei bis drei Jahre nicht mehr betreten dürfen. Die meisten dieser Personen seien nicht vorbestraft gewesen.
Der Anwalt eines Angeklagten beklagte gegenüber "Lyon Capitale", dass viele der Verurteilten, als Exempel für die Ausschreitungen verurteilt worden wären, statt für ihre Taten. Die Verteidigung stützte sich den Berichten zufolge häufig auf dieselbe Argumentationslinie: Die Angeklagten hätten nichts beschädigt oder geplündert, sondern lediglich Gegenstände eingesammelt, die von Plünderern zurückgelassen worden seien.
Viele Bewährungsstrafen
Ein 18-Jähriger etwa wurde mit fünf Brillen und einem Shirt von Nike in der Tasche kontrolliert. Die Polizei wirft ihm vor, sich der Festnahme widersetzt zu haben. Er argumentierte, die Diebesware auf dem Boden gefunden zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zehn Monaten, die das Gericht zur Bewährung aussetzte.
Vier junge Franzosen wurden in Paris festgenommen, als sie Kosmetikartikel in ein Auto luden. Beweise dafür, dass sie das Geschäft verwüstet oder überhaupt betreten hatten, gab es "Le Monde" zufolge allerdings keine. Alle vier leben ein geregeltes Leben und arbeiten etwa als Auslieferungsfahrer oder für Amazon. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Haft. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen, zwei erhielten sechs Monate auf Bewährung.
In Paris wurde ein 23-Jähriger auf einer Überwachungskamera dabei gesehen, wie er ein Handygeschäft betrat und wieder verließ. Später wurden mehrere Smartphones bei ihm gefunden. Er behauptete jedoch, die von einem Mann auf der Straße gekauft zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Monaten auf Bewährung.
Doch in manchen Fällen verhängte das Gericht auch härtere Strafen. Ein 29-Jähriger, der zugab, in Lyon eine Tasche im Wert von etwa 2300 Euro an sich genommen zu haben, erhielt eine Haftstrafe von sechzehn Monaten. Der Mann, der auf der Straße schläft, gab an, die Tasche am Morgen nach den Ausschreitungen gefunden zu haben. Er habe gehofft, ein wenig Geld damit verdienen zu können. Zusätzlich zur Haftstrafe verhängte das Gericht ein fünfjähriges Einreiseverbot nach Frankreich für den aus Marokko stammenden Angeklagten.
Ein 20-jähriger Franzose wurde mit einer Tasche voller Kleidung aus einem zuvor geplünderten Zara-Geschäft festgenommen. Nachrichten, die Beamte auf seinem Handy fanden, legten nahe, dass er vorhatte, die Ware zu verkaufen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine einjährige Haftstrafe. Das Gericht stimmte zu.
Macron: Keine "Horden von Migranten"
Besonders Politiker aus dem rechten Lager, darunter auch US-Präsident Donald Trump und sein Vize JD Vance, behaupteten im Nachgang der Proteste, eine fehlgeleitete Migrationspolitik sei für die Ausschreitungen verantwortlich, ohne dass es dafür zunächst konkrete Belege gab. Der Frankreichexperte Yann Wernert sagte gegenüber ntv.de dazu: "Es handelt sich um einen breiten Protest. Ihn auf Migration zu reduzieren, entspricht einer rechten politischen Erzählung."
Der französische Präsident Emmanuel Macron beschwerte sich im Nachgang über "Wahlkampf auf Kosten von Frankreich" vonseiten der US-Regierung und Politikern innerhalb der EU. "Es gab Leute, die behaupteten, wir seien von Horden von Migranten und Islamisten überrannt worden, was völlig falsch ist", sagte Macron. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte in der "Bild"-Zeitung "Linksextremisten und ein migrantisches Milieu" für die Proteste in Frankreich verantwortlich gemacht.
Was die Nationalität der Verdächtigen und Verurteilten angeht, lässt sich aus der ersten Urteilswelle kein klares Bild herauslesen. In mehreren Fällen, über die französische Medien berichten, hatten die Täter keine französische Staatsbürgerschaft. Einige von ihnen erhielten im Rahmen ihrer Urteile auch Ausreisebescheide. Viele der Verdächtigen stammten den Berichten zufolge allerdings aus Frankreich.

