Politik

Trump-Doktrin statt VölkerrechtDer US-Angriff auf Venezuela hat rechtlich keine Basis

03.01.2026, 16:02 Uhr b58b01e6-b3b2-4108-ace9-39b8c6dbd390Von Hubertus Volmer
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Eine Aufnahme des Hafens von La Guaira nach den US-Angriffen. (Foto: AP)

Mit dem Völkerrecht sind die US-Angriffe auf Venezuela nicht vereinbar, wohl auch nicht mit der Verfassung der Vereinigten Staaten. Die Basis dessen, was die Trump-Regierung in Lateinamerika unternimmt, ist ihre eigene Sicherheitsstrategie.

Ist der Angriff der Vereinigten Staaten auf Venezuela vom Völkerrecht gedeckt oder nicht? Selbst innerhalb der CDU gibt es dazu unterschiedliche Antworten. So sagte der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt, der Nachrichtenagentur Reuters, der venezolanische Präsident Nicolás Maduro habe "seit vielen Jahren die Zivilgesellschaft in Venezuela unterdrückt und Terror und Drogen in der Region als Machtinstrument zur Destabilisierung seiner Gegner unterstützt. Das war völkerrechtswidrig. Das Ende seiner Herrschaft ist aus Sicht der Menschenrechte eine gute Nachricht."

Dagegen sagte der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter der "Bild"-Zeitung: "Die USA verlassen mit Präsident Trump endgültig die regelbasierte Ordnung, die uns seit 1945 geprägt hat. Venezuela ist zwar ein Unrechtsstaat, aber kein Iran, der Nachbarländer wie Israel in der Existenz bedroht."

Wer sich die Sätze genauer anschaut, stellt fest: Es handelt sich in beiden Fällen nicht um juristische, sondern um politische Einschätzungen. Juristisch ist die Sache eindeutig: Der Angriff ist völkerrechtswidrig. Das dürfte auch gemeint sein, wenn europäische Diplomaten jetzt die Bedeutung des Völkerrechts betonen. "Unter allen Umständen müssen die Grundsätze des internationalen Rechts und der Charta der Vereinten Nationen eingehalten werden", schrieb die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas auf X über den US-Angriff auf Venezuela.

Skeptischer US-Senator zufrieden

Die UN-Charta erlaubt militärisches Vorgehen gegen andere Staaten nur in Ausnahmefällen, die hier nicht vorliegen. Auch ein humanitäres Anliegen dürften die US-Angriffe nicht gehabt haben: Ziel war vor allem, Maduro zu entführen.

Die US-Regierung argumentiert bislang nicht auf der Basis des Völkerrechts, sondern mit der Verfassung der Vereinigten Staaten. So schreibt der republikanische Senator Mike Lee auf X, US-Außenminister Marco Rubio habe ihm in einem Telefonat gesagt, Maduro sei "festgenommen" worden und solle nun vor ein US-Gericht gestellt werden. Lee weiter: "Diese Maßnahme fällt höchstwahrscheinlich unter die dem Präsidenten gemäß Artikel II der Verfassung zustehende Befugnis, US-Personal vor einem tatsächlichen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zu schützen." Das militärische Vorgehen gegen Venezuela wäre demnach nichts weiter gewesen als eine erweiterte Polizeiaktion.

Zuvor hatte Lee sich noch skeptisch gezeigt. "Ich bin gespannt darauf zu erfahren, was - falls überhaupt etwas - diese Handlung verfassungsrechtlich rechtfertigen könnte, angesichts des Fehlens einer Kriegserklärung oder einer Genehmigung zum Einsatz militärischer Gewalt."

Trump folgt der Monroe-Doktrin

Rubios Erklärungen reichten offenbar aus, um den republikanischen Senator einzufangen. Juristisch stehen sie auf wackeligen Füßen. Die Sicherheitsexpertin Jessica Berlin kommentierte, der von Lee angeführte Artikel II der US-Verfassung erlaube zwar den Einsatz von Gewalt zum Schutz von US-Personal, das rechtmäßig seiner Arbeit nachgehe. Das gelte aber keineswegs für Personal, "das sich in Gefahr befindet, weil es illegal in ein Land gegangen ist, um etwas Illegales zu tun - beispielsweise die Entführung eines Staatsoberhaupts".

Für Trump und seine Regierung ist der Angriff auf Venezuela schon allein deshalb in Ordnung, weil das Land sich in Amerika befindet, also in der eigenen Einflusssphäre. Erst vor wenigen Wochen verkündeten die USA die Rückkehr zu einer erneuerten Monroe-Doktrin, genauer: einer "Trump-Erweiterung" der Monroe-Doktrin, wie es in der neuen Sicherheitsstrategie der US-Regierung heißt. Washington will erklärtermaßen "die amerikanische Vorherrschaft in der westlichen Hemisphäre wiederherstellen und unser Heimatland sowie unseren Zugang zu Schlüsselgebieten in der gesamten Region schützen".

Es mag sein, dass das Ende der Maduro-Herrschaft aus Sicht der Menschenrechte eine gute Nachricht ist. Aus Sicht des Völkerrechts, aus Sicht einer regelbasierten Ordnung, ist der Vorgang eine Katastrophe. Was Trump sich in seiner Hemisphäre herausnimmt, folgt bei allen Unterschieden dem Vorbild des russischen Imperialismus. Mit dem Völkerrecht hat das nichts zu tun.

Quelle: ntv.de

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