Politik

Kriegsverbrechen 1943Deutschland soll Erben eines italienischen Soldaten entschädigen

27.11.2025, 19:59 Uhr
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Deutsche Fallschirmjäger führen nach dem Waffenstillstand 1943 im Süden des Landes italienische Soldaten ab. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

Im September 1943 unterzeichnete Italien einen Waffenstillstand mit den Alliierten. Daraufhin besetzten Hitlers Truppen weite Teile des Landes. Nun verurteilt ein Gericht in Rom die Bundesrepublik zu einer Geldzahlung an Hinterbliebene eines italienischen Soldaten.

Mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs hat ein Gericht in Rom die Bundesrepublik verurteilt, den Erben eines italienischen Soldaten 82.000 Euro finanziellen Ausgleich zu zahlen. Das Gericht wertete dessen monatelange Inhaftierung in Konzentrationslagern in Deutschland und Österreich als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete.

Insgesamt war der Mann nach Unterzeichnung des Waffenstillstands zwischen Italien und den Alliierten im September 1943 mehr als 600 Tage interniert. Die Wehrmacht Nazi-Deutschlands hatte danach große Teile Italiens besetzt. Dabei wurden hunderttausende italienische Soldaten gefangengenommen. Teilweise kam es auch zu Massakern. Auf der besetzten griechischen Insel Kefalonia richtete die Wehrmacht 5200 Soldaten des bisherigen Verbündeten hin.

Der abgesetzte faschistische Diktator Benito Mussolini wurde Ende September von deutschen Fallschirmjägern aus seiner Haft befreit. Im Norden des Landes hielt er sich bis kurz vor Kriegsende 1945 an der Spitze eines von Deutschland kontrollierten Vasallenstaats an der Macht.

Nach Angaben von Ansa zufolge diente der Soldat im 12. Infanterieregiment "Dino Pozzato" und geriet am 12. September 1943 in Albanien in Gefangenschaft. Laut der zuständigen Richterin verweigerte die Wehrmacht den Italienern den Status von Kriegsgefangenen, um ihnen Schutz durch die Genfer Konventionen vorzuenthalten. Dem Anwalt der Angehörigen zufolge hatte sich der Mann, der aus der Gegend um Rovigo im Norden des Landes stammte, von seiner Inhaftierung nie wieder erholt. 1982 habe der Mann Suizid begangen. Das Urteil erging durch ein Zivilgericht in Rom.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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