Politik

Was planen Länder ab Sonntag? Corona-Flickenteppich geht in die nächste Runde

Der langersehnte Tag ist bald da: Am 20. März könnten viele Corona-Regeln gestrichen werden. So sieht es zumindest der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann vor. Grundlegende Schutzmaßnahmen wie die Testpflicht oder die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen demnach weiterhin möglich sein. Alle anderen Maßnahmen können nur von Landesregierungen im Rahmen der sogenannten Hotspot-Verordnung eingeführt werden. Dafür müsste die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" gegeben sein.

Allerdings sieht der Entwurf auch eine Übergangsfrist vor. Bisherige Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G können auch bis zum 2. April bestehen bleiben. Viele Landesregierungen machen nun von dieser Möglichkeit Gebrauch. Ein Überblick über die Corona-Pläne der Bundesländer.

Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung will die bestehenden Corona-Regeln nicht vollständig abschaffen. Die Übergangsfrist soll genutzt werden, wie Vize-Regierungschef Thomas Strobl in Stuttgart ankündigte. Angesichts der hohen Corona-Zahlen im Land soll die Maskenpflicht für Innenräume vorerst beibehalten werden. Strobl kritisierte, dass der Bund mit der neuen Infektionsschutzverordnung nun die Verantwortung auf die Länder abschiebe.

Das Testkonzept an Schulen und Kitas wurde jedoch angepasst: Ab nächster Woche sollen Kinder nur noch zwei statt drei Tests pro Woche machen. Auch Wiedereintrittstestungen - also Tests, die nach einer Infektion durchgeführt werden müssen - sollen entfallen. Das gaben das Kultus- und das Sozialministerium in Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung bekannt. "Wir wollen mittelfristig in Richtung Normalität und planen ein behutsames sowie schrittweises Lockern - vorbehaltlich der Bundesregelungen", sagte Kultusministerin Theresa Schopper.

Bayern

In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel - mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag, eine Woche später ab dem 28. März auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann anschließend mitteilte. Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP2.

Berlin

Wie in Bayern und Baden-Württemberg sollen die Corona-Regeln auch in Berlin über den 20. März hinaus verlängert werden. Das berichtete der "Tagesspiegel". Demnach soll der Senat am Samstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen und die bestehende Infektionsschutzverordnung ab Montag neu einsetzen. Sie würde dem Bericht zufolge als Übergangsregelung bis zum 31. März gelten. Lediglich Maßnahmen des "Basisschutzes" sollen ab 1. April in Kraft bleiben, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey .

Giffey sagte, dass die kostenlosen Bürgertests dann, wenn die Corona-Schutzordnung wegfalle und die Maßnahmen endeten, auch enden würden. "Man kann sich darauf einstellen, dass wir nicht mehr so viele Teststellen sehen werden hier in der Stadt", sagte Giffey.

Bremen

In Bremen sind in den Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und Linken Zweifel an den geplanten Lockerungen vom 20. März aufgekommen, berichtet Radio Bremen. Die derzeit bestehenden Schutzmaßnahmen sollen also bis zum 2. April weiter gelten, wie der dortige Senat beschloss.

Brandenburg

Die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher will die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen in ihrem Bundesland vorerst beibehalten. Das berichtet die "Bild"-Zeitung mit Berufung auf einen Entwurf zur neuen Infektionsschutzverordnung, der ab kommendem Freitag bis zum 2. April gelten soll. Laut "Bild" sieht der Entwurf unter anderem vor, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch in Geschäften, Museen, Kinos und Unterhaltungsveranstaltungen in Sälen beibehalten werden soll. In Hochschulen, Fahrschulen und Musikschulen würde eine tägliche Testpflicht für Ungeimpfte und Genesene gelten. In Schulen und Horten müssten sich ungeimpfte und genesene Schüler und Lehrer dreimal pro Woche testen lassen, Kita-Kinder zweimal wöchentlich.

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Hamburg

In Hamburg soll laut Gesundheitsbehörde die jetzige Verordnung an diesem Freitag unverändert verlängert werden. Hintergrund ist auch das Ende der Frühjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, der in der Hansestadt ansonsten mit einem weitgehenden Ende der Maßnahmen am 20. März zusammenfallen würde.

Hessen

Um "die bestmögliche Planungssicherheit für alle Hessinnen und Hessen zu gewährleisten", will die Hessische Landesregierung die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April verlängern, so Ministerpräsident Volker Bouffier. "Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können", sagte Bouffier weiter.

Bis zum 2. April gelten in Hessen folgende Regeln: Zugangsregelungen wie 3G, 2G, 2G plus bleiben bestehen. In gleichem Umfang bleiben auch die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygienekonzepte in Kraft. Am 20. März fallen dagegen folgende Schutzmaßnahmen weg: Kontaktbeschränkungen, Kapazitätsbeschränkungen. Auch die Kontaktdatenerhebung ist nicht mehr möglich. An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen. Ab dem 2. April wird das Land die geplanten " Basisschutzmaßnahmen" aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung übernehmen.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch Mecklenburg-Vorpommern will an den Corona-Regeln festhalten. Das Land wird sich nicht an den ab Sonntag möglichen Erleichterungen beteiligen, wie der "Nordkurier" berichtet. Demnach betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach einer Sondersitzung des Landeskabinetts, dass das Land weiterhin Schutzmaßnahmen brauche. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen soll auch nach dem 20. März in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Krankenhäuser und Pflegeheime sollten sich weiterhin an die Test- und Maskenpflicht halten.

Niedersachsen

Niedersachsen hat angekündigt, einzelne Corona-Regeln bis zum 2. April zu verlängern. Dafür setzt das Land auf eine Übergangsverordnung. Diese soll Ende der Woche vorgestellt werden. Das kündigte das niedersächsische Gesundheitsministerium am vergangenen Freitag an. Ein Entwurf der neuen Regelungen soll am Donnerstag im Sozialausschuss vorgestellt werden. Regelungen wie eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen - etwa im Einzelhandel - und Testverpflichtungen würden in bestimmten Lebensbereichen aufrechterhalten, kündigte Gesundheitsministerin Daniela Behrens an.

Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen plant, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz lockert die Corona-Regeln zwei Wochen später als zunächst geplant. Damit muss in Schulen und einigen Innenräumen unter anderem länger Maske getragen werden. Das Kabinett stimmte diesem Vorstoß von Gesundheitsminister Clemens Hoch zu, wie sein Ministerium im Anschluss berichtete.

In Rheinland-Pfalz gilt jetzt bis 2. April: Wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss weiterhin überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bliebe es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. Anlasslos werde an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet. Die Regeln blieben auch für Großveranstaltungen weiter bestehen.

Saarland

Die saarländische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 31. März verlängert. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf die möglichen Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes kurzfristig reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium in Saarbrücken mit. Der Ministerrat werde nach der Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat erneut an diesem Freitag beraten.

Sachsen

Sachsen will die derzeit gültigen Corona- Schutzmaßnahmen im Wesentlichen bis zum 2. April weiterführen. Allerdings soll es keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und auch keine Beschränkung der Kapazitäten bei Veranstaltungen mehr geben, sagte Sozialstaatssekretärin Dagmar Neukirch. Fußballstadien könnten demnach wieder voll ausgelastet werden. Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

Die Staatssekretärin warnte zugleich davor, die Entwicklung der Pandemie auf die leichte Schulter zu nehmen. Von Montag auf Dienstag habe es in Sachsen 13.889 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und weitere 20 Todesopfer gegeben. "Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor auf einem hohen Niveau."

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will auch Gebrauch von der Übergangsregelung machen und verlängert erstmal alle bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 2. April. Das bestätigte eine Sprecherin des Sozialministeriums in Sachsen-Anhalt ntv.de.

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein berät noch über die Corona-Regelung und will sich erst am Mittwoch zu der neuen Schutzverordnung äußern, die ab dem 20. März gelten soll. Zuvor hatte die schleswig-holsteinische Landesregierung die Bundesregierung aufgefordert, die Corona-Regeln zu verbessern. Die Länder bräuchten ein Infektionsschutzgesetz, das sie in der Pandemie handlungsfähig halte, sagte Finanzministerin Monika Heinold am Freitag in Kiel. "Wir müssen weiter die Option haben, an Schulen mit Masken arbeiten zu können." Nicht sehr praktikabel sei auch, dass der Landtag bei entsprechenden Zahlen einen Landkreis mehr oder weniger tagesaktuell zu einem Hotspot erklären müsse.

Thüringen

Thüringen will von der Übergangsregelung Gebrauch machen, teilte ein Regierungssprecher mit. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden. Details dazu, welche Regel genau verlängert werden sollen, sind noch nicht bekannt.

Quelle: ntv.de, cls/dpa/AFP

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