Politik

DKP, Pogo-Partei und Co. Diese Parteien scheitern am Wahlausschuss

Ihr Slogan ist einprägsam, doch die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands kann damit nicht in den Bundestagswahlkampf eingreifen.

Ihr Slogan ist einprägsam, doch die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands kann damit nicht in den Bundestagswahlkampf eingreifen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Inhalte spielen keine Rolle: Bei der Entscheidung, ob eine Gruppierung als Partei für die Bundestagswahl zugelassen wird, entscheidet der zuständige Bundeswahlausschuss lediglich nach formalen Kriterien. Deswegen haben auch seit Jahrzehnten bestehende Vereinigungen das Nachsehen.

Bis zur Bundestagswahl sind es zwar noch elf Wochen hin - für die DKP ist sie aber schon fast gelaufen. Denn die Deutsche Kommunistische Partei - 1968 gegründet und damit fast schon "traditionsreich" zu nennen - hat kaum noch Chancen, daran teilnehmen zu können. Der Bundeswahlausschuss verweigert ihr die Anerkennung als Partei, was die Voraussetzung für die Wahlteilnahme wäre. Zuzuschreiben hat sich die DKP dies selbst - genauer ihrer Schlampigkeit. Seit Jahren reicht sie ihre Rechenschaftsberichte mit langer Verzögerung ein und missachtet die gesetzlichen Vorgaben. "Fristen sind Fristen", kommentierte Bundeswahlleiter Georg Thiel die Sachlage.

"Fristen sind Fristen", sagt Bundeswahlleiter Georg Thiel.

"Fristen sind Fristen", sagt Bundeswahlleiter Georg Thiel.

(Foto: dpa)

Zwei Tage lang kämpft sich der Bundeswahlausschuss durch die Anmeldungen von 87 kleineren Parteien und Gruppierungen zur Wahl am 26. September. Das Gremium mit dem Bundeswahlleiter an der Spitze, dem unter anderem auch zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts angehören, muss prüfen, ob die Bewerber die Kriterien des Parteiengesetzes erfüllen und als Parteien anerkannt werden können.

Das Gesetz definiert Parteien als "Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen". Voraussetzung: Sie müssen "nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten".

Umfang und Festigkeit der Organisation - da kamen dem Ausschuss manchmal doch erhebliche Zweifel. Etwa bei der Gruppierung GRAL (Ganzheitliches Recht auf Leben). Deren Vorsitzender Gerhard Olinczuk versicherte zwar, GRAL habe inzwischen ein paar mehr Mitglieder als die bislang bekannten vier. Trotzdem musste er sich von Ausschussmitglied Michael Brenner fragen lassen: "Wie wollen Sie denn mit unter zehn Mitgliedern an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, wie es ja Artikel 21 des Grundgesetzes vorsieht?" Olinczuks Antwort: "In erster Linie geht es um Inhalte. Und dass alles seine Zeit braucht. Es geht nicht um die Zahl der Mitglieder." Das sah der Bundeswahlausschuss dann doch etwas anders und senkte den Daumen.

Nach Anerkennung kommt weitere Hürde

Anerkannt als Partei und damit zugelassen zur Wahl wurde dagegen der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen. Die bislang nur im Kieler Landtag vertretene Partei macht sich nun Hoffnungen, mit einem Abgeordneten im nächsten Bundestag vertreten zu sein. Möglich wird dies, weil für sie die sonst übliche Fünf-Prozent-Hürde nicht gilt. Dazu sprach der Bundeswahlausschuss dem SSW einstimmig auch den Rechtsstatus einer Partei einer nationalen Minderheit zu.

Bundeswahlleiter Thiel betonte, der Bundeswahlausschuss prüfe lediglich die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Partei, aber keine inhaltlichen Fragen. Auf diese Weise wurde auch die vom Verfassungsschutz als "rechtsextremistische Kleinpartei" eingestufte Gruppierung "Der III. Weg" zur Wahl zugelassen. Im Verfassungsschutzbericht 2020 heißt es zu ihr: "Die Partei dient nach wie vor als Auffangbecken für Personen, die der neonazistischen Szene angehören und teilweise auch Mitglieder verbotener Organisationen waren."

Das Ausschuss-Prozedere bleibt etablierten Parteien erspart. Denn wer im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist, kann seine Wahlvorschläge direkt bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen. Das gilt diesmal für CDU, CSU, SPD, FDP, Linke, Grüne, AfD, Freie Wähler und die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freie Wähler.

Für alle anderen gibt es nach der Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuss eine weitere Hürde, um wirklich auf den Wahlzettel zu kommen. Sie müssen genügend Unterstützer-Unterschriften vorlegen. Allerdings gab es in diesem Punkt coronabedingt im Juni noch eine Erleichterung: Die Mindestzahl wurde auf ein Viertel des bisherigen Wertes gesenkt. Für Landeslisten sind es jetzt maximal 500, für Kreiswahlvorschläge einheitlich 50 Unterschriften.

"Und für den Scheiß hab' I jetzt nüchtern bleiben müssen"

Darüber muss sich freilich die APPD - die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands - keine Gedanken mehr machen. Denn auch diese Gruppierung, die mit dem Slogan "Arbeit ist Scheiße" im Internet auftritt, erhielt keine Zulassung. Der Vorsitzende Andreas Reiter fiel aus allen Wolken, als ihm der Bundeswahlleiter mitteilte, dass die Ankündigung, an der Wahl teilnehmen zu wollen, nur online eingetroffen sei. Was nicht ausreicht. Er habe alles fristgerecht eingereicht, versicherte Reiter in breitem bayerischen Akzent, um sich nach der Entscheidung motzig zu verabschieden: "Und für den Scheiß hab' I jetzt nüchtern bleiben müssen. Danke dafür."

Eine Chance bleibt der APPD noch, genauso wie der DKP: Gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses können sie binnen vier Tagen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele kündigte diesen Schritt umgehend an und erklärte: "Wir sind sicher, dass dieser Versuch, uns kalt zu verbieten, scheitern wird."

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

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