Politik

Übergangsgeld? Ruhegehalt? Diese "Rente" bekommen die Minister nach dem Ampel-Aus

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Ein Noch-Minister und drei Ex-Minister (v. l. n. r.): Volker Wissing, Christian Lindner, Marco Buschmann, Bettina Stark-Watzinger.

Ein Noch-Minister und drei Ex-Minister (v. l. n. r.): Volker Wissing, Christian Lindner, Marco Buschmann, Bettina Stark-Watzinger.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Nach dem vorzeitigen Ampel-Aus verlieren die FDP-Minister ihren Anspruch auf die "Minister-Rente". Die verbliebenen Kabinettskollegen dürften dagegen von einer Sonderregel profitieren.

Der 6. November 2024 ist ein Tag für die Geschichtsbücher. Am Tag des Wahlsiegs von Donald Trump in den USA zerbricht die Ampel-Regierung in Deutschland. Drei der vier FDP-Minister - Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger - sind raus aus der Regierung. Durch das vorzeitige Ende verliert das Trio auch seine Ansprüche auf eine Minister-Pension. Aber der Reihe nach.

Zunächst einmal haben frisch aus dem Amt geschiedene Minister - egal, ob Rücktritt oder Entlassung - Anspruch auf ein sogenanntes Übergangsgeld. Dieser Anspruch entsteht bereits ab dem ersten Tag im Amt. Für jeden Monat als Bundesminister gibt es nach Ende der Regierungszeit einen Monat lang Übergangsgeld.

Das Übergangsgeld entspricht der Summe, die die Minister zuvor monatlich im Amt erhalten haben. Bundesminister erhalten derzeit etwa 18.000 Euro im Monat für ihre Tätigkeit. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden stehen ihnen laut Gesetz die vollen Bezüge zu, danach erhalten sie für den restlichen Anspruchszeitraum die Hälfte. Gezahlt wird das Geld monatlich im Voraus.

Minister, die länger als zwei Jahre im Amt waren, haben somit Anspruch auf die Maximalsumme von etwa 243.000 Euro. Praktisch sieht die Lage aber anders aus, da das Übergangsgeld ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet wird. Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger dürften deshalb nur im ersten Monat nach dem Ampel-Ausscheiden das Übergangsgeld überwiesen bekommen. Grund dafür sind die Abgeordneten-Diäten, die alle drei als Mitglieder des Bundestages erhalten.

23.500 Euro für Minister mit Bundestagsmandat

Alle Abgeordneten des Bundestags beziehen monatlich 11.227,20 Euro brutto. Die letzte Erhöhung gab es im Sommer - sechs Prozent plus.

Anfang des Jahres waren bereits die Bezüge der Regierungsmitglieder erhöht worden. Die Summen sind an die Bezüge der Beamten in Deutschland gekoppelt. Wenn sie steigen, erhöhen sich auch die Bezüge von Kanzler, Minister und Staatssekretären.

Minister kommen im Normalfall auf insgesamt etwa 23.500 Euro brutto im Monat. Und zwar dann, wenn sie nicht nur Kabinettsmitglied sind, sondern gleichzeitig auch im Bundestag sitzen. In dem Fall reduziert sich die Abgeordneten-Diät auf die Hälfte. Das sind etwa 5600 Euro, zusätzlich zu den 18.000 Euro. Außerdem erhalten sie 75 Prozent der Kostenpauschale, die Reisekosten, Bürokosten und die Wahlkreisbetreuung der Abgeordneten abdecken sollen. Das sind nochmal ungefähr 3700 Euro. Wichtig: Die Kostenpauschale gilt nicht als Einkommen und ist deshalb steuerfrei. Abgeordnete können darüber hinaus aber keine Werbungskosten absetzen. Dadurch entsteht weniger Bürokratieaufwand, als wenn jeder Abgeordnete Reise- und Bürokosten absetzen müsste.

Keine "Rente" für die Minister

Eine Pension erhalten die Ex-Minister für ihre Amtsausübung indes gar nicht. Diese wird erst für mindestens vier Jahre beziehungsweise eine volle Legislaturperiode als Minister ausgezahlt. Diese Amtszeit hat die Koalition nicht erreicht. Im Normalfall hätten die Minister Anspruch auf ein Ruhegehalt von 4990 Euro im Monat. Für jedes weitere Jahr im Amt steigt die Pension um 430 Euro. Renteneintrittsalter ist 67, wie bei normalen Arbeitnehmern auch.

Hubertus Heil ist seit März 2018 Arbeitsminister.

Hubertus Heil ist seit März 2018 Arbeitsminister.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Der Bund der Steuerzahler fordert eine grundlegende Reform. Minister sollten selbst für ihre "Rente" vorsorgen müssen. Das Übergangsgeld sollte maximal für ein Jahr gewährt werden. Damit würden die Steuerzahler entlastet.

Wenn die Neuwahlen, wie erwartet, spätestens im März kommen, werden aber nicht nur die entlassenen FDP-Minister keine volle Legislaturperiode absolviert haben. Ausnahmen sind lediglich Bundeskanzler Olaf Scholz, der unmittelbar vor der Kanzlerschaft Vorgänger von Christian Lindner im Finanzministerium war, sowie die SPD-Parteikollegen Hubertus Heil und Svenja Schulze, welche ebenfalls Teil der Großen Koalition waren.

Ihren Anspruch auf das Ruhegehalt verlieren jedoch auch die anderen Minister der Ampel-Regierung nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht. Obwohl sie keine komplette Legislaturperiode durchgehalten haben, profitieren sie von einer Sonderregelung. Das gilt auch für den aus der FDP ausgetretenen Volker Wissing.

FDP-Minister ohne "Renten"-Anspruch

Wenn Bundesminister mindestens zwei Jahre im Amt sind, wird dies nämlich laut Gesetzgeber als komplette Legislaturperiode gewertet, sofern der Bundeskanzler durch ein Misstrauensvotum gestürzt wurde oder aus freien Stücken zurückgetreten ist. Im Juristendeutsch wird solch eine Sonderregelung rechtliche Fiktion genannt. Wenn SPD- und Grünen-Minister sowie Volker Wissing ihre Ämter nach der Bundestagswahl verlieren sollten, ist somit trotzdem nicht ihr Anspruch auf das Ruhegehalt verwirkt.

Anders sieht es aus, wenn Minister entlassen werden oder von selbst zurücktreten, die Bundesregierung aber weiter amtiert. Dann greift die Sonderregelung nicht. Weil Bundeskanzler Olaf Scholz noch im Amt ist, haben die FDP-Minister ergo keinen Anspruch auf Pension.

Ihnen bleibt "nur" die "Abgeordneten-Rente". Diese bemisst sich ebenfalls anhand der Jahre im Deutschen Bundestag. Pro Jahr gibt es 2,5 Prozent der monatlichen Diät. Das sind derzeit 280 Euro.

Möglich ist aber, dass einer der drei FDP-Politiker auch einer künftigen Bundesregierung angehört und sich dann nochmal an einer vollständigen Legislatur versuchen kann. Christian Lindner hat unmittelbar nach seiner Entlassung bereits dafür geworben, das Amt des Finanzministers auch nach der nächsten Bundestagswahl auszuüben. Das ginge aber wohl nur unter einem Kanzler Friedrich Merz. Und die FDP müsste ohnehin erstmal die Fünf-Prozent-Hürde schaffen.

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Dieser Text ist eigentlich ein Podcast: Welche Region schickt nur Verlierer in den Bundestag? Warum stirbt Ostdeutschland aus? Wieso geht dem Iran das Wasser aus? Welche Ansprüche haben Donald Trump und die USA auf Grönland?

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Quelle: ntv.de

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