Politik

"Keine Grundlage im Grundgesetz"Dobrindts geplanter Enteignungsstopp bringt SPD-Mietrechtexperten auf

26.10.2026, 05:01 Uhr
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Wenn es nach Dobrindt geht, dürfen Wohnungen nicht unter Wert enteignet werden. (Foto: picture alliance/dpa)

Während die SPD in Berlin eine Vergesellschaftung von Wohnungen mittragen würde, steht im schwarz-roten Koalitionsvertrag etwas anderes. So plant Innenminister Dobrindt, die Enteignungen mit einem Bundesgesetz zu stoppen. Nun melden die Genossen im Bundestag Bedenken an.

In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Vorbehalte gegen die Pläne von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt, mit einem Investitionsschutzgesetz die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände in Berlin zu verhindern. "Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden will, dann soll er den regulären Weg gehen: das Grundgesetz ändern", sagte der Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir, dem "Tagesspiegel". Dobrindt wisse, dass er dafür keine Zweidrittelmehrheit hat. Deshalb bewege er sich "auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden". 

Für die konkreten Regelungen, die Dobrindt plant, sieht der SPD-Politiker keine Grundlage im Grundgesetz. Der Innenminister wolle die Entschädigung zwingend zum Verkehrswert regeln, obwohl das Grundgesetz dies nicht ausdrücklich vorsehe. Auch eine Ultima-Ratio-Regelung sei in Artikel 15 des Grundgesetzes, der potenzielle Vergesellschaftungen regelt, nicht vorgesehen. 

Demir, der für die SPD im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages sitzt, befürchtet, dass entsprechende Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden würden. Über die konkurrierende Gesetzgebung versuche Dobrindt, ein bundesgesetzliches Verbot gegenüber den Ländern zu schaffen. Das stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sagte er.

Demnach dürfe ein Bundesgesetz nicht ausschließlich dazu dienen, die Landesgesetzgeber von der Gesetzgebung auszuschließen. "Ein solches Vorgehen würde die Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung infrage stellen", sagte der SPD Politiker. Er könne jede Landesregierung in Berlin verstehen, "die Karlsruhe anrufen würde, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen". 

Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Sonntag erläutert, wie er mit dem von Schwarz-Rot verabredeten Investitionsschutzgesetz die von der Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin angestrebte Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen privater Immobilienkonzerne verhindern will. Zugleich hatte sein Ministerium Eckpunkte für das geplante Gesetz vorgelegt. Anfang Juli hatte sich auch der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, Vergesellschaftungen auf Landesebene zu verhindern: "Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist", heißt es in dem beschlossenen Reformpaket der Regierung.

Quelle: ntv.de, mau

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