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Bundestag verabschiedet Gesetz E-Rezepte und digitale Patientenakte kommen für alle

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Auf der Gesundheitskarte speichern Ärzte künftig die Rezepte, in der Apotheke werden sie dann wieder ausgelesen.

Auf der Gesundheitskarte speichern Ärzte künftig die Rezepte, in der Apotheke werden sie dann wieder ausgelesen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die rosa Zettel gehören beim Gang in die Apotheke ab 2024 für viele Patienten der Vergangenheit an. Nach ersten Tests sollen E-Rezepte zum Standard werden. Nach einem Gesetzesbeschluss des Bundestags folgt dann ab 2025 die Einführung digitaler Patientenakten.

Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht ein Gesetz der Ampelkoalition vor, das der Bundestag beschlossen hat. Demnach sollen E-Rezepte Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen - es sei denn, man lehnt es für sich ab. Ermöglicht werden soll künftig auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung.

Minister Karl Lauterbach von der SPD sprach von einem Quantensprung, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. "Das darf nicht weiter so sein." Die Neuregelungen hätten einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser.

Daten sollen für Forschung genutzt werden

Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten - es sei denn, man widerspricht. Die Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten und Patientinnen ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Als wählbares Angebot war sie schon 2021 eingeführt worden, wird bisher aber kaum genutzt.

E-Rezepte sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einzulösen. Das Gesetz macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen.

Ein zweites Gesetz soll ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen - etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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