Vertiefung von Weser und Elbe EU-Urteil stärkt Gewässerschutz
01.07.2015, 13:22 Uhr
Vor allem gegen die Vertiefung der Elbe gibt es zahlreiche Proteste.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte das Aus für die Vertiefungen von Weser und Elbe bedeuten. Das letzte Wort hat das Bundesverwaltungsgericht. Fragen des Gewässerschutzes darf die Justiz jedoch nicht außer Acht lassen.
Ob die geplanten Vertiefungen von Weser und Elbe erlaubt sind, bleibt nach einem EU-Urteil vorerst offen. Beim Ausbau der Flüsse für große Containerschiffe errichtet der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings Hürden. Der Gewässerschutz müsse bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen eine wichtige Rolle spielen, urteilten die Luxemburger Richter. Er müsse bei jedem Einzelprojekt beachtet werden und sei nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen die Vertiefung der Weser geklagt, weil die Ausbaggerung auf bis zu 13,6 Meter den Fluss während der Flut zunehmend verschlickt und versalzt, Ufer zerstört sowie auf Wiesen brütende Vögel und bestimmte Fischarten gefährdet. Schifffahrt und Wirtschaft fordern die Vertiefung, damit die Häfen in Bremen, Bremerhaven und Brake weiterhin konkurrenzfähig bleiben.
Von der Pflicht zum Gewässerschutz sind allerdings auch nach dem EuGH-Urteil Ausnahmen möglich - diese spielen für die Frage des Ausbaus eine entscheidende Rolle. Im konkreten Fall geht es zwar nur um die Vertiefung der Weser von der Mündung bis Bremen, die den Fluss für größere Containerschiffe befahrbar machen soll. Das Urteil gilt aber auch als richtungweisend für die Vertiefung der Elbe. In beiden Fällen muss das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig endgültig entscheiden. Dabei muss es sich aber an die Einschätzungen des EuGH zum Europarecht halten. Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher nur festgestellt, dass die Behörden die Vertiefung nicht hinreichend belegt haben und nacharbeiten müssten. Ob Weser und Elbe ausgebaut werden dürfen, ist also auch nach dem Luxemburger Urteil weiter offen. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.
Experte sieht Urteil als Erleichterung für Vertiefung an
Nach Ansicht des führenden deutschen Experten für Wasserrecht, Michael Reinhardt, wird das EuGH-Urteil die Vertiefung von Weser und Elbe eher erleichtern als erschweren. "Der EuGH hat ein sehr pragmatisches Urteil gesprochen und damit einen Webfehler des europäischen Wasserrechts ausgeglichen", sagte Reinhardt, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht.
Der EuGH ist laut Reinhardt nicht der strikten Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie des EU-Generalanwalts Niilo Jääskinen gefolgt, sondern habe das Verschlechterungsverbot abgemildert. Nun könne sich ein Gewässer innerhalb einer Güteklasse verschlechtern, sofern es die Klasse halte, ohne dass ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie vorliege. Zuvor hätten auch geringfügige Verschlechterungen gegen die Richtlinie verstoßen, was nahezu jegliche Nutzung von Gewässern in Europa erschwert habe. Diese strenge Auslegung gilt nach dem EuGH-Urteil nur noch für Gewässer, die ohnehin schon in der untersten Güteklasse eingruppiert sind.
Quelle: ntv.de, kno/dpa/AFP