Politik

Konzern sieht Datenschutz-GefahrEU fordert Google zum Teilen von Suchmaschinen-Daten auf

16.04.2026, 18:11 Uhr
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Google lehnt den Vorschlag entschieden ab. (Foto: picture alliance / Daniel Kalker)

Die Google-Suchmaschine nutzt fast jeder, das Unternehmen ist unangefochtener Marktführer. Es soll jedoch Drittanbieter diskriminieren und die eigenen Spezial-Suchmaschinen bevorzugen. Das ist der EU ein Dorn im Auge. Die Kommission fordert nun klare Veränderungen.

Google muss nach Ansicht der Europäischen Kommission mehr Daten mit der Konkurrenz teilen. Die Brüsseler Behörde legte Vorschläge vor, wie der US-Konzern nach den EU-Wettbewerbsregeln für Online-Riesen vorgehen sollte. "Das Ziel ist es, Drittanbietern die Möglichkeit zu geben, ihre Suchdienste zu optimieren und der Google-Suche Konkurrenz zu machen", teilte die EU-Kommission mit.

Konkret geht es demnach um Daten zu Suchanfragen, Rangfolgen in den Ergebnissen sowie Klick- und Nutzungsverhalten. Diese sollten Drittanbietern zu fairen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, heißt es. Die Wettbewerbshüter in Brüssel legten dabei auch fest, was Google teilen muss. Google ist unangefochtener Marktführer unter den Suchmaschinen und darf diese Stellung laut Gesetz nicht auf unfaire Weise ausnutzen, um die Konkurrenz auszuschalten.

Es geht nach Angaben der EU-Kommission auch um die Berechtigung von anderen KI-Chatbots, auf die Daten der führenden Suchmaschine zugreifen zu dürfen. Dadurch sollen Wettbewerber in die Lage versetzt werden, Nutzerinnen und Nutzern eine echte Alternative zur Google-Suche anzubieten. In den USA muss das Unternehmen seine Suchmaschinen-Daten nach einem Gerichtsurteil bereits mit der Konkurrenz teilen.

Google bezeichnete den Vorschlag als Gefahr für den Datenschutz. "Hunderte Millionen Europäer vertrauen Google ihre sensibelsten Suchanfragen an - zu ihren privaten Problemen, ihrer Gesundheit, ihrer Familie und ihren Finanzen", betonte Clare Kelly, Kartellrechtsexpertin des US-Konzerns. Ihr Unternehmen werde sich gegen das Vorhaben wehren. Die EU hebt hervor, dass die weitergegebenen Daten anonymisiert werden müssen.

Eigene Dienste bevorzugt

Bis zum 1. Mai können bei der Kommission Stellungnahmen zu den Plänen eingereicht werden. Eine endgültige Entscheidung über deren Umsetzung soll im Juli folgen. Die Grundlage der Auflagen für Google ist der Europäische Digital Markets Act (DMA). Dieser verbietet Technologiekonzernen unter anderem, ihre eigenen Produkte zu bevorzugen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern ("Torwächtern"), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen Regeln unterliegen.

Der EU-Kommission zufolge soll Google seine Spezial-Suchmaschinen wie Google Shopping, Google Flights oder Google Hotels gegenüber Konkurrenten bevorzugen und Dienste von Drittanbietern in seinen Suchergebnissen diskriminieren. Daraufhin kündigte der US-Konzern Änderungen an, die von Wettbewerbern jedoch als unzureichend kritisiert werden.

Seit 2017 musste Google insgesamt mehr als neun Milliarden Euro an Strafen wegen verschiedener Kartellverstöße in Europa zahlen. Erst im September hatte die Kommission in einem weiteren Fall eine Strafe von fast drei Milliarden Euro gegen Google verhängt, damals ging es um das Geschäft mit Werbung. In Brüssel laufen derzeit weitere Ermittlungen wegen möglicher Wettbewerbsverstöße gegen den US-Konzern. Dabei geht es um mit KI erstellte Suchergebnisse, für die Google nach Befürchtung der Kommission etwa Wikipedia oder Nachrichtenseiten nutzt, ohne diese angemessen dafür zu bezahlen. Für dieses Verfahren gibt es keine Frist.

Quelle: ntv.de, mwa/AFP/dpa/rts

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