Terrorliste soll länger werdenEin Staat im Staate - Irans mörderische Revolutionsgarden

Seit Jahren gibt es Forderungen, die iranischen Revolutionsgarden auf die Sanktionsliste der EU zu setzen. Schließlich gehen sie rigoros gegen Kritiker der Mullahs vor. Doch wie groß ist die Elitetruppe überhaupt? Und was treibt sie genau? Hier die Antworten auf viele Fragen.
Die Außenminister der EU haben angesichts des gewaltsamen Vorgehens der iranischen Führung gegen die Protestbewegung neue Sanktionen gegen die Verantwortlichen in Teheran verhängt. Erwartet wird zudem, dass die Minister nach jahrelangen Diskussionen die iranischen Revolutionsgarden im Laufe des Tages auch als Terrororganisation einstufen werden. Hier ein Überblick:
Was sind die Revolutionsgarden?
Die Elitetruppe wurde am 5. Mai 1979 kurz nach Gründung der Islamischen Republik ins Leben gerufen. Seitdem hat sie sich zu einem Staat im Staate entwickelt, der das Land nicht nur militärisch, sondern auch wirtschaftlich dominiert. Die Revolutionsgarden gelten als loyale Truppen des geistlichen Oberhauptes Ayatollah Ali Chamenei. Die sogenannten Pasdaran wurden aus verschiedenen paramilitärischen Einheiten zusammengestellt.
Die Truppen sollen die Islamische Republik gegen jegliche Angriffe aus dem In- und Ausland verteidigen. Sie verfügen über eigene Marineeinheiten, eine Luftwaffe sowie einen Geheimdienst. Der Einfluss der Revolutionsgarden reicht in der Golfregion und im Nahen Osten weit über den Iran hinaus. Die Größe der Einheit ist ein Staatsgeheimnis, Schätzungen zufolge sind es 190.000 Mitglieder. Teil der Revolutionsgarden sind die Al-Kuds-Brigaden, eine Spezialeinheit, die vor allem im Ausland agiert.
Zusätzlich können die Revolutionsgarden auf die Basidsch-Miliz zurückgreifen, eine paramilitärische Einheit mit mehreren Millionen Freiwilligen. Bei der Niederschlagung der Proteste spielten Revolutionsgarden und Basidsch-Miliz eine maßgebliche Rolle. Chef der Revolutionsgarden ist Mohammad Pakpour. Sein Vorgänger Mohammed Kasemi war im Juni 2025 bei einem israelischen Luftangriff getötet worden.
Sanktionen gegen die Revolutionsgarden
Gegen die Revolutionsgarden wurden in den vergangenen Jahren sowohl von den Vereinten Nationen als auch durch die USA und die EU Sanktionen verhängt. Brüssel hat die Revolutionsgarden in ihrer Gesamtheit im Zusammenhang mit der Lieferung von Massenvernichtungswaffen sanktioniert. Dies beinhaltet ein Einfrieren jeglicher Vermögenswerte in der EU und ein Finanzierungsverbot. Zudem wurden Sanktionen gegen zahlreiche Mitglieder der Truppe wegen Menschenrechtsverstößen, ihrer Rolle im Atom- und Raketenprogramm des Iran sowie der Unterstützung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine verhängt.
Insgesamt hat die EU gegen mehr als 700 Organisationen, Unternehmen und Menschen aus dem Iran Sanktionen erlassen. Mehr als 20 sollen jetzt hinzukommen. Wie viele genau davon den Revolutionsgarden angehören, ist allerdings unklar. Die Sanktionen beinhalten neben dem Einfrieren von Vermögen und dem Finanzierungsverbot auch Einreiseverbote.
Einstufung als terroristische Vereinigung
Seit Jahren gibt es Forderungen, die Revolutionsgarden in die sogenannte EU-Terrorliste aufzunehmen. Nach der jüngsten Gewalt gegen Demonstranten im Iran hat Israel diese Forderung erneut erhoben, auch die Bundesregierung setzt sich schon länger dafür ein. Die USA stuften die Revolutionsgarden bereits 2019 als Terrororganisation ein. Washington wirft ihnen unter anderem zahlreiche Anschläge gegen US-Bürger und -Institutionen vor.
In der EU scheiterte eine solche Einstufung bisher. Denn zum einen ist für eine solche Entscheidung ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten notwendig. Bisher hatten sich unter anderem die EU-Schwergewichte Frankreich und Italien gegen diesen Schritt ausgesprochen, da sie fürchteten, als Folge könnten auch die letzten diplomatischen Verbindungen nach Teheran gekappt werden. Zudem nimmt der Iran immer wieder westliche Ausländer fest, was von EU-Ländern als Geiselnahmen verurteilt wird.
Angesichts der brutalen Niederschlagung der Proteste in den ersten Januar-Wochen hatte unter anderem Deutschland der Forderung nach einer Aufnahme der Revolutionsgarden in die EU-Terrorliste wiederholt Nachdruck verliehen. Auch die USA haben ihren Druck auf die iranische Führung noch einmal erhöht.
Vergangene Woche vollzog dann zunächst Italien einen Kurswechsel, am Mittwochabend kurz vor dem Außenministertreffen an diesem Donnerstag in Brüssel kündigte auch Frankreich an, die Einstufung als Terrororganisation nun ebenfalls zu unterstützen. Es gibt aber auch juristische Voraussetzungen, die für eine solche Einstufung erfüllt sein müssen. So muss zunächst ein Gerichtsurteil zu Terrorfragen gegen die Organisation in mindestens einem EU-Mitgliedstaat vorliegen.
Diese Voraussetzung scheint mit einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf aus dem Jahr 2023 allerdings inzwischen gegeben zu sein. Das Gericht hatte einen 36-jährigen Deutsch-Iraner wegen eines geplanten Brandanschlags auf eine Synagoge im Jahr 2022 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann soll den Anschlag mit einem "Hintermann" im Iran verabredet haben.