Politik

Ampel einig, Länder am Zug FDP stellt Weichen für höhere Erb-Freibeträge

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Mietshäuser in Berlin Spandau: Erben solcher Häuser könnten durch extrem hohe Erbschaftssteuern gezwungen sein, an Investoren zu verkaufen.

(Foto: picture alliance / Schoening)

Dass Kinder ihr Elternhaus nur deshalb verkaufen müssen, weil sie die Erbschaftssteuer nicht zahlen können, will die FDP ändern. Innerhalb der Ampel besteht nun Einigkeit, dass der Freibetrag steigen soll. Doch zuständig sind die Länder.

Finanzminister Christian Lindner hat die Einigung der Ampel-Fraktionen auf eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer begrüßt. "Das ist eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland", sagte er am Nachmittag in Berlin. Angesichts der Preissteigerungen seien höhere Freibeträge eine Frage der Fairness. Da es dort seit 2009 keine Veränderung gab, sei seiner Einschätzung nach eine Anhebung um rund 25 Prozent notwendig.

Zuvor hatten Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP vereinbart, entsprechende Pläne der Bundesländer im Bundestag zu unterstützen. Da die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer komplett an die Länder gehen, sieht Lindner nun den Bundesrat am Zug: Der Ball liege auf dem Elfmeterpunkt - "jetzt müssen die Länder nur entscheiden, ob sie den Treffer landen wollen oder nicht".

Allerdings riet der Minister dazu, Forderungen nach einer Regionalisierung von der Höhe der Freibeträge zu trennen. Bei Letzterem liege die Hürde für eine gemeinsame Position gewiss niedriger. Wegen der Grundstückspreise im Süden dringt Bayern auf eine Regionalisierung der Freibeträge, was die anderen Bundesländer bislang jedoch ablehnen.

In der gemeinsamen Position von FDP, Grünen und SPD heißt es wörtlich: "Als Bundesgesetzgeber haben wir die Verantwortung, auch mit einer verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu. Die Initiative für jetzige Anpassungen liegt bei den Bundesländern."

Mietshäuser sollen nicht an Investoren übergehen

Im Streit um die Erbschaftssteuer verlangte das FDP-Präsidium am Montag eine Erhöhung der Freibeträge um einmalig 25 Prozent. Anschließend sollen sie automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden. "Ansonsten werden wir erleben, dass gerade Erben von Mietshäusern immer häufiger gezwungen sein werden, diese zu veräußern", sagte Präsidiumsmitglied Martin Hagen im Anschluss. Es sei aber "gesamtgesellschaftlich nicht wünschenswert", dass Mietshäuser aus Familienbesitz an Investoren übergehen, weil die Steuer die Erben überfordere.

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach unter bestimmten Umständen teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen. Im Erbschaftsfall hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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