Politik

Nach Übergangsfrist am 2. April Ganz MV soll Hotspot werden

In Mecklenburg-Vorpommern soll etwa die Maskenpflicht in Innenbereichen bis zum 27. April fortdauern. Die Entscheidung liegt beim Landtag.

In Mecklenburg-Vorpommern soll etwa die Maskenpflicht in Innenbereichen bis zum 27. April fortdauern. Die Entscheidung liegt beim Landtag.

(Foto: dpa)

Der Groll in den Ländern sitzt noch tief, dass der Bund im Alleingang den Instrumentenkasten zum Eindämmen der Pandemie verkleinerte und es komplizierter wird. In einigen Regionen soll er jetzt genutzt werden. Erste Länder wie Mecklenburg-Vorpommern arbeiten an Hotspot-Regelungen.

Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen nach dem umstrittenen neuen bundesweiten Rechtsrahmen vor. So will die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern dem Landtag eine weitgehende Verlängerung der derzeit geltenden Coronaschutzmaßnahmen über den 2. April hinaus vorschlagen. Das gab Landesgesundheitsministerin Stefanie Drese nach Angaben eines Sprechers nach einer Kabinettssitzung in Schwerin bekannt. Demnach sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund des Infektionsgeschehens als sogenannte Hotspots eingestuft werden, was eine Fortführung von Maskenpflichten in Innenräumen oder 3G-Zugangsmodellen erlauben würde.

In allen Regionen sei eine "epidemische Ausbreitung" der Corona-Erkrankungen zu sehen, erklärte die SPD-Politikerin weiter. Damit würden die Maßnahmen faktisch landesweit gelten. Auslaufen soll die Regelung am 27. April. Dieses Datum könnte vom Landtag aber je nach Entwicklung der Lage auch später jederzeit geändert werden.

Der Landtag muss die Pläne zuvor absegnen. Der Landtag in Schwerin wird am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Mecklenburg-Vorpommern hat aktuell mit 2460 die höchste Corona-Inzidenz aller Länder, der Bundesdurchschnitt liegt bei 1733. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt bei elf, regional bei bis zu fast 20.

Auch Hamburg will Maskenpflicht beibehalten

Auch der Stadtstaat Hamburg will die Hotspot-Regel nutzen und die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen. Dafür muss die Bürgerschaft zuerst die "Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen, wie es vom Senat hieß.

Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder am Sonntag in Kraft gesetzt hatte. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis längstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag, etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken, möglich. Für regionale "Hotspots" kann es aber weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Landesregierungen dürfen darüber nicht mehr selbst entscheiden, sondern benötigen eine Erlaubnis ihrer Landtage.

Bayern zögert, BW verzichtet vorerst auf Verschärfungen

In Baden-Württemberg sollen dagegen ab 3. April die meisten Maßnahmen wegfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz keine Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung etwa der Maskenpflicht. Auch regionale Auflagen für Hotspots stünden zunächst nicht an. "Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt", sagte der Grünen-Politiker. Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Auflagen zu greifen, wenn die Pandemie sich zuspitze.

Bayern lässt vorerst offen, wie es nach dem 2. April weitergeht. Gesundheitsminister Klaus Holetschek wollte sich nach Beratungen des Kabinetts noch nicht dazu äußern, ob und wie der Freistaat von der Hotspot-Regel Gebrauch machen könnte. Der CSU-Politiker kritisierte, schon zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann gingen Äußerungen auseinander, ob man ein ganzes Land zum Hotspot erklären könnte. Diesen Widerspruch müssten die Ampel-Parteien auflösen.

Justizminister: Theoretisch kann ganzes Bundesland zu Hotspot werden

Der FDP-Politiker Buschmann betonte in den "Westfälischen Nachrichten": "Man kann eine Stadt, einen Kreis oder mehrere Kreise als Hotspot benennen." Theoretisch könne man auf diese Weise auch ein ganzes Bundesland zur Hotspot-Region erklären. Dann müssten aber auch flächendeckend die Voraussetzungen vorliegen. Eine Landesregierung könne nicht sagen: "Nur weil es in einem Zipfel des Landes eine schwierige Lage gibt, erkläre ich gleich alle Kreise zum Hotspot."

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Lauterbach hatte die Länder ermuntert, von der Regel Gebrauch zu machen. "Es wird nicht so sein, wie es oft dargestellt wird, dass der Landtag für jeden Hotspot zusammenkommt." Man kenne die Hotspots, daher könne der Landtag in einer Sitzung Regeln für alle beschließen, so der SPD-Politiker.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens kritisierte, der Bund habe dem Land die Schutzmaßnahmen aus der Hand genommen. "Sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspot-Regelung in Niedersachsen zu schaffen, werden wir sie dem Landtag vorlegen", sagte die SPD-Politikerin. Derzeit sehe man diese Chance aber nicht.

Quelle: ntv.de, hul/dpa/AFP

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