Politik

Nach Rechtsstreit mit BöhmermannGericht erlässt Haftbefehl gegen Maximilian Krah

13.08.2026, 07:28 Uhr
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Weigert sich zu zahlen: Krah. (Foto: picture alliance/dpa)

Jan Böhmermann und Maximilian Krah liefern sich seit fast zwei Jahren einen Rechtsstreit rund um einen Oktoberfestbesuch. Der Rechtsaußen verliert vor Gericht, doch weigert sich die Prozesskosten zu bezahlen. Jetzt liegt einem Bericht zufolge ein Haftbefehl gegen den AfD-Politiker vor.

Das Amtsgericht Chemnitz hat offenbar einen Haftbefehl gegen den Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet. Grund ist ein Rechtsstreit zwischen ihm und dem Satiriker Jan Böhmermann. Der Politiker der rechtsextremen AfD war gegen den Satiriker vorgegangen, weil der in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Champagnerflaschen bestellt habe.

Laut Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken. Krah verlor das Verfahren, unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen direkt ergänzt hatte, dass es sich um "rund 50" Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten nicht. Zunächst musste Böhmermann rund 5000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell sind weitere 296,26 Euro offen.

Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch der AfD-Politiker Krah erschien nicht. Das Amtsgericht Chemnitz will sich nicht äußern, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handle.

"Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht", sagt Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski.

Krah teilte auf Anfrage mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. "Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde", fügte er hinzu. Er halte Böhmermann für einen "Widerling" und zahle daher nur nach Prüfung - "Rückforderung bleibt vorbehalten".

Quelle: ntv.de, lme

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