Politik

Merkel lobt Rolle in Pandemie Gesundheitsämter bekommen von allem mehr

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(Foto: imago images/CHROMORANGE)

Mitarbeiter, Attraktivität, Vernetzung, Digitalisierung - Deutschland rüstet als Lehre aus der Corona-Pandemie seine Gesundheitsämter auf. Tausende neue Stellen sollen entstehen. Die Aktion kostet Milliarden. Derweil verweist Kanzlerin Merkel auf den Nutzen.

Kanzlerin Angela Merkel hat die Rolle der Gesundheitsämter bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gewürdigt. "Wenn unser Land bisher so verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen ist, wenn das Infektionsgeschehen nicht die Ausmaße erreicht hat, die wir in anderen Ländern beobachten mussten, dann hat das nicht zuletzt mit dem zu tun, was tagtäglich im Öffentlichen Gesundheitsdienst geleistet wird", sagte sie in ihrer wöchentlichen Videobotschaft. Die Mitarbeiter hätten einen "großartigen Beitrag" im Kampf gegen die Pandemie geleistet.

Nun gehe es darum, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auch langfristig zu stärken, sagte die CDU-Politikerin weiter. Dazu wollen Bund und Länder gemäß einer Vereinbarung vom Vortag bis Ende 2022 mindestens 5000 neue und unbefristete Vollzeitstellen schaffen. In einem ersten Schritt solle es bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1500 Stellen für Ärzte, weiteres Fachpersonal und Verwaltungsmitarbeiter geben, teilten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Berlins Senatorin Dilek Kalayci, mit.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst sei zunehmend zentraler Ansprechpartner auch in der Gesundheitsförderung und Prävention geworden, heißt es in dem Beschluss. Die Corona-Pandemie habe Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Deswegen soll der Gesundheitsdienst nun für kommende Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen organisatorisch und rechtlich besser aufgestellt werden. Die Grundlagen dafür soll ein externer und unabhängiger Expertenbeirat schaffen.

Mehr Anreize, mehr Digitalisierung

Neben den neuen Stellen geht es um eine bessere Digitalisierung der Gesundheitsämter und -behörden sowie darum, die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst attraktiver zu machen und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Die 375 Gesundheitsämter spielen etwa beim Verfolgen von Infektionsketten sowie bei Anordnungen von Tests und Quarantäne eine wesentliche Rolle. Der schwarz-rote Koalitionsausschuss hatte sich am 22. Juni darauf geeinigt, für die Umsetzung eines "Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" insgesamt vier Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung zu stellen.

Mehr Stellen soll es auf allen Ebenen geben - in den örtlichen Gesundheitsämtern und Behörden, den mit dem Thema befassten Landesstellen sowie den obersten Landesbehörden. Dabei sollten aber grundsätzlich 90 Prozent der Stellen in unteren Gesundheitsbehörden wie den Gesundheitsämtern geschaffen werden.

Damit die Stellen auch besetzt werden können, soll die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst attraktiver werden - etwa durch Anreize über das Besoldungsrecht oder tarifvertragliche Regelungen und andere Maßnahmen. Zudem soll die Verbindung mit der Wissenschaft bei der Fort-, Aus- und Weiterbildung vertieft werden. Medizinstudenten sollen künftig schon im Studium stärker an die entsprechenden Themenfelder herangeführt werden. Zudem soll auch die Fort-, Weiter- und Ausbildung von medizinischem Fachpersonal im Öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt werden.

Die gemeinsame Kommunikationsplattform DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Der Aufbau von DEMIS beim Robert Koch-Institut (RKI) wird vom Bund finanziert. Insgesamt sind für die bessere Digitalisierung 800 Millionen Euro vorgesehen. Die Länder verpflichten sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst digital zukunftsfähig wird und dass gemeinsame Mindeststandards eingehalten werden.

Der Bund stellt den Ländern zur Umsetzung des Pakts einmalig Mittel in Höhe von 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung - in sechs Tranchen. Dafür erhalten die Länder gegen Nachweis Festbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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