Zweifel an VerfassungsmäßigkeitGutachten zerpflückt schwarz-rote Nachbesserungen am Heizungsgesetz

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel ersetzen. Der Wissenschaftliches Dienst des Bundestags äußert auch in einem zweiten Gutachten Zweifel an den neuen Vorgaben. Geplante Nachbesserungen von Schwarz-Rot räumen diese nicht aus der Welt.
Das neue Heizungsgesetz, das kurz vor der Sommerpause abschließend beschlossen wurde, steht rechtlich nach wie vor auf wackeligen Beinen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußert in einem zweiten Gutachten auch an den geplanten Nachbesserungen der Regierungsfraktionen verfassungsrechtliche Zweifel am sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen.
Mit dem neuen Gesetz hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, das ungeliebte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abzuschaffen. Laut dem von Schwarz-Rot beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
Der Wissenschaftliche Dienst hatte bereits im Juni in einem Gutachten festgestellt, dass der erste Entwurf des neuen Heizungsgesetzes der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte. Dabei ging es insbesondere um den Klimaschutz: Die Bundesregierung ist im Sinne künftiger Generationen zum Klimaschutz verpflichtet und darf geltende Vorgaben außer in Ausnahmefällen deshalb nicht abschwächen.
Unter anderem wegen der verfassungsrechtlichen Zweifel des Wissenschaftlichen Dienstes haben die Fraktionen von Union und SPD anschließend bei Verhandlungen im Bundestag dem Gesetz ein Enddatum hinzugefügt: Bis 2045 sollen nur noch klimaneutrale Brennstoffe verkauft werden dürfen. Über eine Klausel im neuen Gesetz wollten die Fraktionen ihre schwarz-rote Bundesregierung außerdem verpflichten, die entsprechende Regelung bis zum 1. Dezember 2026 zu ergänzen.
Zweifacher Zweifel
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht die Pläne der Regierungsfraktionen jedoch aus zwei Gründen kritisch: Erstens kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass eine solche Klausel in einem Gesetz nicht bindend sein kann, denn eine Verpflichtung zur Gesetzesinitiative in einem Gesetz würde gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen. Zweitens würde die Vorgabe, dass ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe verwendet werden dürfen, "einem rechtlichen (Betriebs-)Verbot fossiler Heizkessel ab 2045" entsprechen. Das neue Heizungsgesetz würde sich somit selbst widersprechen, denn der Einbau neuer Heizkessel soll anders als in der Ampel-Version ausdrücklich zulässig bleiben.
Die Gutachter können die Änderungsvorschläge der Unions- und SPD-Fraktion somit nicht absegnen. Ihnen zufolge bleiben die bereits im Juni geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Gesetz weiter bestehen.
Hinzu kommen grundsätzliche Zweifel daran, ob der zunehmende Betrieb von Heizungen mit alternativen Brennstoffen überhaupt funktionieren könnte. Es ist nicht klar, ob die notwendigen grünen Öle und Gase zur Verfügung stünden. Auch an den ebenfalls bereits im Juni geäußerten Befürchtungen, dass EU-Recht nicht eingehalten werde, hätten anschließende Änderungen am Gesetz im parlamentarischen Verfahren grundsätzlich nichts geändert, heißt es im Gutachten.
In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der Grünen-Abgeordnete und ehemalige Staatssekretär unter Wirtschaftsminister Robert Habeck, Michael Kellner. Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe haben bereits Klagen gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz angekündigt.