Panorama

Laut Gerichtshof "unzulässig" Klage um Torte für Homo-Ehe abgewiesen

Der Kläger Garteh Lee 2018, nachdem der britische Supreme Court seine Klage abgewiesen hatte.

Der Kläger Garteh Lee 2018, nachdem der britische Supreme Court seine Klage abgewiesen hatte.

(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)

Ein Kunde bestellte eine Torte mit der Aufschrift "Unterstützt die gleichgeschlechtliche Ehe". Der christliche Konditor lehnt den Auftrag ab. Nachdem die Klage vor dem britischen Supreme Court gescheitert war, muss der Kläger auch vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage einstecken.

Nach der Abweisung seiner Klage durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat sich ein Aktivist für die Gleichberechtigung homosexueller Paare in Nordirland enttäuscht gezeigt. Gareth Lee hatte eine Bäckerei in der Provinz wegen Diskriminierung verklagt, weil diese sich geweigert hatte, seine Bestellung einer Torte mit der Aufschrift "Support Gay Marriage" (Unterstützt die gleichgeschlechtliche Ehe) auszuführen. Er war damit aber letztlich vor dem britischen Supreme Court gescheitert. Hoffnungen auf ein anderes Ergebnis zerschlugen sich nun, als der EGMR die Klage gegen das Vereinigte Königreich als unzulässig abwies.

Die Besitzer der Bäckerei hatten angegeben, der Slogan sei nicht vereinbar mit ihren christlichen Glaubensvorstellungen. Das oberste britische Gericht hatte entschieden, dass die Ablehnung lediglich auf die Botschaft bezogen war, nicht auf die sexuelle Orientierung des Auftraggebers, und daher keine Diskriminierung festgestellt.

Lee sieht das jedoch weiterhin anders. "Niemandem von uns sollte zugemutet werden, erst einmal den Glauben von Firmenbesitzern herauszufinden, bevor man in deren Laden geht und für ihre Dienstleistungen bezahlt", sagte er. Die Abweisung seiner Klage aufgrund formaler Gründe bezeichnete er als "frustrierend".

Ein Vertreter der christlichen Organisation The Christian Institute, die die Bäckerei in dem Rechtsstreit unterstützte, begrüßte die Entscheidung hingegen als "gute Neuigkeiten für die Meinungsfreiheit", wie der "Belfast Telegraph" berichtete. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage als unzulässig ab, weil sich Lee bei dem britischen Rechtsstreit, der bereits seit 2014 lief, nicht auf seine Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen hatte. Gleichgeschlechtliche Ehen können seit 2020 in Nordirland geschlossen werden.

Quelle: ntv.de, smu/dpa

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