"Antiquiertes Steuermodell" Klingbeil will das Ehegattensplitting abschaffen
09.07.2023, 23:46 Uhr Artikel anhören
Nach dem Heizungsgesetz bricht in der Ampel kurz vor der Sommerpause ein neuer Streit aus – ums Elterngeld. Die Grünen wollen es Sehr-gut-Verdienern streichen. SPD-Chef Klingbeil macht nun einen anderen Vorschlag, der Ehepaaren Einbußen bescheren würde.
SPD-Chef Lars Klingbeil hat zur Lösung des Ampelstreits um Einsparungen beim Elterngeld stattdessen die schnelle Abschaffung des Ehegattensplittings für alle neuen Ehen gefordert. "Ich bin dafür, dass höhere Einkommen mehr schultern und mehr Verantwortung tragen. Aber Verteilungsfragen klärt man über die Steuerpolitik, nicht über das Elterngeld", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
"Ich hätte einen Vorschlag, wie man die Debatte um das Elterngeld jetzt nutzen und den öffentlichen Streit zwischen Grünen und FDP nach vorne auflösen könnte", sagte der Sozialdemokrat. "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen."
Der Aufschrei beim Elterngeld liege weniger daran, dass es Paare mit 180.000 bis 190.000 Euro Bruttojahreseinkommen nicht mehr bekommen sollen. "Das Elterngeld ist keine Sozialleistung, es soll dazu motivieren, dass auch Männer mehr Verantwortung in der Familie übernehmen." Ohne Elterngeld - auch für die Spitzenverdiener - werde wohl wieder die Frau zu Hause bleiben, weil der Mann häufig mehr Geld bekomme. "Das ist ein Rückschritt für die Gleichberechtigung."
Die "Wucht dieser öffentlichen Debatte" sollte aber zur Modernisierung des Elterngeldes genutzt werden. "Derzeit ist es ja so, dass die meisten Männer, wenn überhaupt, zwei Monate Elternzeit nehmen, weil das die Minimalgrenze ist, ab der es sich finanziell lohnt." Besser wäre, wenn sich auch Väter mehrere Monate um das Kind kümmerten.
Beim Ehegattensplitting geben Ehepartner gemeinsam eine Steuererklärung ab. Sie werden also gemeinsam veranlagt. Beide Partner zahlen den Steuersatz, der für die Hälfte des Einkommens fällig würde. Der besserverdienende Partner zahlt dadurch weniger Steuern, woraus sich eine deutliche Ersparnis ergeben kann.
Quelle: ntv.de, vpe