Passersatz wurde nicht beschafftKölner Ausländeramt findet Gründe für ausgebliebene Abschiebungen

Aus Köln sollen Hunderte Menschen abgeschoben werden. Sie verfügen jedoch nicht über Passdokumente. Um den Prozess zu beschleunigen, soll Ersatz beschafft werden. Der Auftrag versandet jedoch. Das Ausländeramt gerät in die Kritik und klärt nun auf.
Nach Vorwürfen gegen das Kölner Ausländeramt um verhinderte Abschiebungen hat die Stadtverwaltung Fehler eingeräumt. Laut einem Prüfbericht gab es deutliche Defizite bei der Kommunikation zwischen Behörden, der Aktenführung und einzelnen Dienstanweisungen, wie die nordrhein-westfälische Stadt mitteilte. Im Kern bestätige der Prüfbericht aber eine "rechtskonforme Arbeit" der Behörde. Festgestellte Mängel würden nun "durch gezielte Nachsteuerungen behoben", hieß es.
Auslöser der Vorwürfe war der Umgang des Kölner Ausländeramts mit 471 ausreisepflichtigen Menschen vom Westbalkan, unter denen sich auch schwere Straftäter befanden. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld bot der Stadt im November 2024 an, für die 471 Menschen Passersatzpapiere zu beschaffen, um Abschiebungen zu erleichtern. Die ZAB erhielt zu dieser sogenannten Coesfelder Liste jedoch keine zentrale Antwort des Ausländeramts. Später wurden Vorwürfe laut, die Kölner Behörde habe Abschiebungen in diesen Fällen behindert.
Die internen Untersuchungen hätten nun gezeigt, dass die Bearbeitung der Coesfelder Liste "innerhalb des Ausländeramts unvollständig und kommunikativ nicht ausreichend erfolgte", räumte die Stadt ein. Es habe keine zusammengeführte Antwort des Ausländersamts an die ZAB gegeben. Dies habe Defizite in der amtsinternen Abstimmung offenbart. Eine grundsätzliche Verweigerung der Amtshilfe habe hingegen nicht festgestellt werden können, hieß es weiter.
In vielen Fällen lagen Duldungsgründe vor
Nach der Untersuchung habe bei der weit überwiegenden Mehrheit der Menschen auf der Coesfelder Liste nicht allein ein fehlendes Passersatzpapier einer Rückführung entgegengestanden. Vielmehr hätten weitere Duldungsgründe vorgelegen. Nur bei 26 Menschen oder fünfeinhalb Prozent sei die Passlosigkeit der alleinige Grund für eine Duldung gewesen.
Das umstrittene Kölner Bleiberechtsprogramm selbst sei indes rechtlich zulässig. Es gebe aber Nachsteuerungsbedarf beim Umgang mit Straftätern. Bei der Prüfung von 130 Fällen mit Hinweisen auf mögliche Straftaten wurden demnach 29 Fälle identifiziert, in denen nicht nachvollziehbar war, warum kein Ausschluss aus dem Programm erfolgt war - obwohl etwa Hinweise auf mögliche Ausschlussgründe vorlagen.
Das Ausländeramt überprüfe deshalb nun alle 1217 Teilnehmer des Bleiberechtsprogramms. Bislang wurden dabei 50 Fälle für einen Ausschluss identifiziert.
Die Stadt räumte zudem Defizite in der Dokumentation ein. Entscheidungen seien häufig zwar inhaltlich nachvollziehbar gewesen, aber nicht ausreichend in den Akten festgehalten worden. Zudem sei eine Dienstanweisung zum Aufenthaltsrecht veraltet und müsse angepasst werden.
Oberbürgermeister Torsten Burmester erklärte: "Die Prüfung zeigt, dass die Wirklichkeit im Ausländerrecht komplexer ist, als es manche öffentliche Äußerung und mancher Kommentar vermuten lässt." Komplexität dürfe aber keine Entschuldigung sein, wenn etwa Verfahren nicht funktionierten. "Wo wir in Köln Fehler gemacht haben, haben wir sie mit diesem Prüfbericht benannt und werden diese korrigieren", erklärte Burmester.
