Politik

Grund ist Bürgergeld Lindner plant höhere Anhebung des Grundfreibetrags

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Das Bürgergeld beendet im kommenden Jahr das Hartz-IV-System. Angesichts der höheren Bezüge will Finanzminister Lindner nun beim Grundfreibetrag nachziehen und peilt eine stärkere Freistellung der Einkünfte an, ab der Steuern gezahlt werden müssen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will einem Insider zufolge 2023 größere Einkommensteile steuerfrei stellen als bisher. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll demnach um 561 Euro auf 10.908 Euro steigen, der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 6024 Euro angehoben werden. "Wenn der Regelsatz des Bürgergelds im Januar steigt, dann muss auch der Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer steigen", sagte Lindner der "Bild"-Zeitung. "Die Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und die arbeitenden Steuerzahler verdienen gleichermaßen Fairness."

Die höheren Freibeträge sollen im parlamentarischen Verfahren zum Inflationsausgleichsgesetz angepasst werden, wie der Insider weiter sagte. Lindner hatte zuletzt stets betont, dass einige Vorgaben darin vorläufig sind. Der FDP-Chef wollte noch einen neuen Expertenbericht zum nötigen Existenzminimum abwarten, der in den nächsten Tagen oder Wochen vorliegen dürfte.

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Mit dem Inflationsausgleichsgesetz soll die sogenannte Kalte Progression bekämpft werden. Diese entsteht, wenn das Steuersystem nicht an die Teuerung angepasst wird. Steuerzahler können dann wegen des progressiv gestalteten Steuertarifs mit höheren Abzügen belastet werden, auch wenn sie real nicht mehr Einkommen haben. Dies soll nun für 2023 und 2024 angepasst werden.

Die Ampel-Koalition hatte sich Anfang September Entlastungspaket III auf die Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif verständigt. Bereits einige Wochen zuvor hatte Lindner vorgeschlagen, an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs drehen, um Bürger zu entlasten. So schlug er vor, den Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden und 10.932 Euro im Jahr 2024 anzuheben. Den Grundfreibetrag hatte die Ampel als Teil des ersten Entlastungspakets bereits rückwirkend zum 1. Januar angehoben.

Quelle: ntv.de, jwu/rts

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