Politik

Kindergeld, Freibeträge, Steuern Kabinett beschließt weite Teile des Entlastungspakets

Das Bundeskabinett hat eine Reihe von Entlastungsschritten beschlossen.

Das Bundeskabinett hat eine Reihe von Entlastungsschritten beschlossen.

(Foto: IMAGO/Beautiful Sports)

Zum teilweisen Ausgleich der Inflation sowie der hohen Energiepreise schnürt die Ampel ein milliardenschweres Entlastungspaket. Ein Großteil der Maßnahmen ist nun vom Kabinett abgesegnet.

Das Bundeskabinett hat eine Reihe von Gesetzentwürfen von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Umsetzung des vereinbarten Entlastungspakets auf den Weg gebracht. "Wir setzen alles daran, in dieser schwierigen, krisenhaften Situation die Menschen, die Betriebe zu entlasten", sagte er anschließend. Dies gelte in finanzieller Hinsicht und mit Blick auf ärgerliche Bürokratie. Allerdings sei völlig klar, der Staat werde "nicht auf Dauer die hohen Preise kompensieren" und Wohlstand garantieren können. "Aber wir müssen dafür sorgen, dass unser Land gut durch diese Krise kommt, und Härten ausgleichen."

Im Einzelnen beschloss das Kabinett Entwürfe für das Inflationsausgleichsgesetz, zur vorübergehenden temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen und zum Jahressteuergesetz sowie eine Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung zur Unterstützung von Energiefirmen durch die Förderbank KfW, wie der FDP-Chef anschließend mitteilte.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen unter anderem die Folgen der kalten Progression bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dies sei ein wirksames und faires Instrument, von dem rund 48 Millionen Menschen profitierten, sagte Lindner. Zudem werden Familien gezielt steuerlich unterstützt. "Wir wollen alles tun, dass der Staat von der Inflation nicht noch profitiert", sagte Lindner.

Höheres Kindergeld

Nach der Planung wird der steuerliche Grundfreibetrag angehoben, und die Tarifeckwerte nach rechts verschoben. Dadurch steigt durch eine Entgelterhöhung bis maximal zur Inflationshöhe nicht die Steuerlast. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst werden. Das Kindergeld wird für für die ersten drei Kinder auf jeweils 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023 angehoben. Im Herbst soll angesichts dann neuer Daten noch einmal eine Aktualisierung erfolgen.

Der Gesetzentwurf zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen sieht vor, den Satz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz ab Oktober bis Ende März 2024 auf sieben Prozent zu senken. Die Bundesregierung erwartet laut Finanzministerium, "dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung eins zu eins an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben". Da die Gasumlage nur bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz erhoben wird, unterliegen Lieferungen von Gas über andere Vertriebswege wie Tankwagen oder Kartuschen weiterhin dem regulären Umsatzsteuersatz.

Zudem soll der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert werden. Damit würden rund 9000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen laut Lindner aber Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren.

Zum Jahressteuergesetz hob Lindner besonders die darin vorgesehene Vorbereitung eines direkten Auszahlungsweges für künftige öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, die Entfristung der Homeoffice-Pauschale und steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen hervor. Konkret werde die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1000 Euro pro Jahr angehoben. Zudem werde bei einem häuslichen Arbeitszimmer stärker pauschaliert. Die Neuregelung entlaste die Bürger dauerhaft jährlich um zusätzlich 1,4 Milliarden Euro.

Sparer-Pauschbetrag steigt

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollen zudem steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden. Es wird demnach eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien respektive 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingeführt. Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein Nullsteuersatz gelten.

Weitere Maßnahmen des Jahressteuergesetzes sind unter anderem eine Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf drei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und damit eine Verkürzung des Abschreibungszeitraums von bisher 50 auf 33 Jahre. So werde ein Beitrag zur Unterstützung einer klimagerechten Neubauoffensive geleistet. Auch soll der bisher erst für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits auf das Jahr 2023 vorgezogen. Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und von 1602 Euro auf 2000 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner erhöht.

Strukturbrüche verhindern

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Laut Lindner beschloss das Kabinett zudem eine Formulierungshilfe, mit der der KfW eine Unterstützung von Energie- und Energiehandelsunternehmen erleichtert werden soll. Der Bund will dafür nach vorherigen Angaben aus dem Finanzministerium bereits geschaffene Kreditermächtigungen für das Sondervermögen WSF nun für der KfW zugewiesene Unterstützungsmaßnahmen an Energieversorger nutzen. Dafür sei "eine minimalinvasive Maßnahme im entsprechenden Gesetz über den WSF nötig", sagte Lindner. Der Beschluss eines bereits im Parlament befindlichen Gesetzes, an das diese Regelung angeschlossen wird, soll laut Lindner Anfang Oktober erfolgen.

Mit Blick auf von der Regierung geplante weitere Unternehmenshilfen besonders für mittelständische Unternehmen betonte der Finanzminister, bei diesen könne es "keine Analogie zur Corona-Pandemie geben", in der man auf ganz breitflächige Instrumente gesetzt habe. "Wir haben jetzt eine andere Situation", betonte Lindner. "Es geht jetzt nicht darum, die Nachfrage zu stärken." Vielmehr müsse verhindert werden, dass es zu einer weiteren Verknappung der Nachfrage und Strukturbrüchen komme.

Quelle: ntv.de, jwu/DJ

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