Politik

Zwei Kredite und ein Grußwort Lindners Anwalt: Konditionen stets marktüblich

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Christian Lindner gibt sich gelassen, Kubicki empört.

Christian Lindner gibt sich gelassen, Kubicki empört.

(Foto: IMAGO/Political-Moments)

Nach den Berichten über ein drohendes Strafverfahren gegen Finanzminister Lindner zeigt sich sein Parteifreund Kubicki empört über die Berliner Justiz. Lindners Anwalt erklärt, das Grußwort für die Bank, die dem Minister zwei Kredite gab, zähle zu dessen regulärer Amtsführung.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Kredit für seinen privaten Hauskauf erneut zurückgewiesen. Der "Tagesspiegel" hatte berichtet, der Minister habe eine Video-Rede für die Bank gehalten, die seinen Hauskauf finanziere. Nun prüfe die Staatsanwaltschaft die Aufhebung von Lindners Abgeordneten-Immunität, so die Zeitung. Lindners Anwalt Christian Schertz teilte mit: "Seine private Immobilienfinanzierung hat Herr Lindner lange vor der Übernahme seines Ministeramtes begonnen. Alle Konditionen waren stets marktüblich. Die Gewährung eines kurzen Grußworts zu Jubiläen wie dem hundertjährigen Bestehen einer Bank gehört zur regulären Amtsführung eines Ministers."

Der "Tagesspiegel" berichtete, Lindner habe das Grußwort für eine Karlsruher Privatkundenbank im Mai 2022 gehalten und "offenbar verschwiegen", dass er bei dem Institut einen Kredit aufgenommen habe. Weil er sich nach dem Grußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit habe geben lassen, drohe ihm jetzt ein Strafverfahren wegen Vorteilsannahme. Die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüfe derzeit die Aufhebung von Lindners Immunität als Abgeordneter, um förmlich ermitteln zu können.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte laut Zeitung, dies sei "in solchen Fällen üblich und ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird". Im vergangenen Herbst hatte bereits der "Spiegel" über Vorwürfe im Zusammenhang mit Lindners Immobilienfinanzierung berichtet. Schertz erklärte, zwischen den beiden Vorgängen - dem Grußwort und der privaten Immobilienfinanzierung - bestehe kein Zusammenhang. Lindner sehe "die heutige Berichterstattung mit Gelassenheit".

Kubicki moniert "erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung"

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte die Berliner Justiz wegen der Berichte scharf. "Berichte darüber, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Christian Lindner prüfe, um dem Verdacht einer möglichen Vorteilsnahme nachzugehen, sind eine politische Charakterlosigkeit und eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung sondergleichen, die personelle Konsequenzen nach sich ziehen muss", schrieb Kubicki in einer Mitteilung. Er forderte: "Die Berliner Justizsenatorin sollte zurücktreten, mindestens aber die Generalstaatsanwältin entlassen."

Mehr zum Thema

Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestages ist, wies darauf hin, dass über die Aufhebung der Immunität nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich der Deutsche Bundestag entscheide. Zur Aufnahme von Ermittlungen bedürfe es einer gesonderten Aufhebung der Immunität nicht, sondern ausschließlich einer Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Eine Aufhebung der Immunität sei nur erforderlich, wenn Durchsuchungsmaßnahmen, Verhaftungen oder Anklageerhebungen im Raum stünden. Kubicki erklärte: "Dieser bemerkenswerte Vorgang zeigt erneut, dass der Senat von Berlin dabei ist, die Bundeshauptstadt sowohl tatsächlich als auch moralisch vollständig zu ruinieren."

Hinweis: Es wurde kein Ermittlungsverfahren gegen Lindner eröffnet

Quelle: ntv.de, chl/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen