Politik

Strafverfahren droht Bericht: Christian Lindner könnte Immunität verlieren

Lindner bestritt auf Anfrage, dass es eine Verbindung zwischen seiner Immobilienfinanzierung und dem Grußwort gebe.

Lindner bestritt auf Anfrage, dass es eine Verbindung zwischen seiner Immobilienfinanzierung und dem Grußwort gebe.

(Foto: picture alliance/dpa)

FDP-Chef Christian Lindner droht laut einem Medienbericht ein Strafverfahren wegen Vorteilsnahme. Um gegen ihn ermitteln zu können, prüfen die Behörden derzeit die Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter. Der Hintergrund: ein Grußwort für eine Privatbank und eine Kreditvergabe.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat bei der Erstellung eines Minister-Grußworts für eine Karlsruher Privatkundenbank im Mai 2022 offenbar verschwiegen, dass er bei dem Institut einen Kredit für seinen privaten Hauskauf aufgenommen hat. Weil er sich einem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge nach dem Grußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben ließ, droht ihm jetzt ein Strafverfahren wegen Vorteilsannahme.

Wie die Zeitung berichtet, prüft die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft derzeit die Aufhebung von Lindners Immunität als Bundestagsabgeordneter, um förmlich ermitteln zu können. Ein Sprecher betonte, dies sei "in solchen Fällen üblich, und ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird". Eine Entscheidung wird demnach zeitnah erwartet.

Lindners Handeln könnte strafbar sein, wenn die zweite Kreditvergabe mit dem dienstlichen Grußwort in Zusammenhang steht. Das ist eine Frage der näheren Umstände. Für eine Vorteilsannahme ist allerdings kein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung erforderlich. Es soll verhindert werden, dass durch Amtsträger der bloße Anschein von Käuflichkeit erweckt wird. Daher könnten auch Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung gegen Verantwortliche der BBBank drohen.

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Lindner bestritt auf Anfrage, dass es eine Verbindung zwischen seiner Immobilienfinanzierung und dem Grußwort gebe. Es habe aus seiner Sicht zudem keine Pflicht bestanden, die private Geschäftsverbindung zur BBBank im Ministerium offenzulegen. Anlass für das Prüfverfahren der Staatsanwaltschaft waren Medienberichte des "Spiegel" im vergangenen Oktober über Lindners privaten Hauskauf.

Hinweis: Es wurde kein Ermittlungsverfahren gegen Lindner eröffnet

Quelle: ntv.de, jki

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