Politik

Vorwurf der Beihilfe zum MordMutmaßlicher IS-Kriegsverbrecher steht vor Gericht in Düsseldorf

08.01.2026, 14:59 Uhr
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Der Generalbundesanwalt wirft dem Syrer vor, die Taten als Wachmann mit einer Kalaschnikow abgesichert zu haben. (Foto: picture alliance/dpa)

Im Januar 2025 nimmt die Polizei in Nordrhein-Westfalen einen Syrer fest. Er soll einer Einheit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat angehört haben, die in Syrien mehrere Menschen tötete. Jetzt beginnt in Düsseldorf der Prozess wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen.

Ein Jahr nach der Festnahme eines mutmaßlichen IS-Mitglieds in Nordrhein-Westfalen hat der Prozess gegen den 33-Jährigen begonnen. Der syrische Staatsbürger Ahmad A. muss sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen verantworten. Er soll Teil einer IS-Einheit gewesen sein, die in Syrien mehrere Menschen tötete.

Der Anklage zufolge arbeitete A. von 2014 bis 2017 für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Im August 2014 soll er mit seiner Einheit zahlreiche Männer festgenommen haben. Zwei von ihnen seien sofort enthauptet worden. Die Gefangenen seien misshandelt und gefoltert worden.

Der Generalbundesanwalt wirft A. vor, die Taten als Wachmann mit einer Kalaschnikow abgesichert zu haben. Eine nicht näher bekannte Zahl der Gefangenen soll am nächsten Morgen von Mitgliedern der Einheit verschleppt und später hingerichtet worden sein.

A. wurde im Januar 2025 im nordrhein-westfälischen Monheim am Rhein festgenommen, wo er damals wohnte. Er kam in Untersuchungshaft. Vorgeworfen werden ihm die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Mord.

Der Prozess begann am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin mit der Verlesung der Anklage. Das Gericht setzte zunächst 19 Verhandlungstage bis Ende März an.

Erst im Dezember hat die Bundesanwaltschaft einen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Er soll in einem Gefängnis in Damaskus Inhaftierte misshandelt haben. Im Januar 2022 war in Koblenz im weltweit ersten Prozess wegen Staatsfolter in Syrien ein früherer Befehlshaber des Al-Khatib-Gefängnisses zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Grundlage ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Es besagt, dass bestimmte besonders schwere Straftaten in Deutschland verhandelt werden dürfen, unabhängig davon, wo sie passiert sind.

Quelle: ntv.de, are/AFP/dpa

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