Nur für Palästinenser?Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Todesstrafe‑Gesetz in Israel

Das letzte Mal wird 1962 ein Mensch in Israel hingerichtet: der NS-Verbrecher Adolf Eichmann. Seit 2023 plant das israelische Parlament die Wiedereinführung der Todesstrafe. Nach dem terroristischen Angriff der Hamas hat sich die Debatte verschärft - nun könnte es soweit sein.
Die Sorge vor einer Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel wächst. In einem Beitrag auf X warnte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci, dass Israel bereits nächste Woche ein Gesetz verabschieden könnte, das die Möglichkeiten zur Verhängung der Todesstrafe erheblich ausweiten würde. Die Anwendung würde sich laut Castellucci "praktisch auf palästinensische Straftäter beschränken". Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hatte ein Parlamentsausschuss am Dienstagabend einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Todesstrafe an das Plenum der Knesset weitergeleitet.
Der Gesetzentwurf sieht die Todesstrafe für Personen vor, die Israelis "aus rassistischen Motiven" und "mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden" töten. Anfang 2023 hatte es im Parlament den Versuch gegeben, die Todesstrafe wieder einzuführen. Das war vor dem Massaker am 7. Oktober und dem Beginn des Gaza-Kriegs. Ende 2025 hatte der umstrittene Gesetzentwurf dann die erste parlamentarische Hürde genommen: Der von der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützte Entwurf wurde in erster Lesung mehrheitlich angenommen.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war das letzte und einzige Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.
Organisation sieht rassistische Motive
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner warnte bereits im Februar bei einem Besuch in Jerusalem vor einem Bruch mit der bisherigen Linie. "Die Errungenschaft, auf staatliche Hinrichtungen zu verzichten, sollte man nicht aufs Spiel setzen", sagte die CDU-Politikerin nach einem Gespräch mit dem israelischen Parlamentspräsidenten Amir Ohana.
Menschenrechtsorganisationen sehen in den aktuellen Entwürfen eine Benachteiligung von Palästinensern. Nach Einschätzung von Amnesty International sind die geplanten Regelungen so gefasst, dass sie de facto nur gegen Palästinenser angewendet würden. Im besetzten Westjordanland sollen Militärgerichte befähigt werden, mit einer einfachen Mehrheit Todesurteile auszusprechen. Die Militärgerichte dort sind ausschließlich für Palästinenser und andere Nicht-Israelis zuständig, nicht jedoch für israelische Siedler.
Auch die EU bezeichnet die Pläne als schwerwiegenden Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis und den Positionen, die Israel selbst in der Vergangenheit vertreten habe. Deutschland lehne die Todesstrafe unter allen Umständen ab, schrieb Castellucci weiter. Sie sei eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung und habe keinerlei nachweisbare abschreckende Wirkung. "Ich fordere unsere israelischen Freunde auf, diese Pläne aufzugeben."