Bundestag umgangenOpposition prüft Klage gegen Awacs-Einsatz

Um die Türkei zu unterstützen, schickt die Nato Aufklärungsflugzeuge in das Land. Da dabei etliche Bundeswehr-Soldaten im Einsatz sind, verlangen Grüne und Linke einen Bundestagsbeschluss. Sie drohen gar mit juristischen Schritten.
Die Opposition wird wegen des geplanten Einsatzes von Bundeswehrsoldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Linke und Grüne kündigten die Prüfung von Klagen wegen mangelnder Beteiligung des Bundestags an der Entscheidung an.
Es sei nicht hinnehmbar, dass dem Parlament eine Abstimmung darüber verweigert werde, sagte Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht. "Die Aussage der Bundesregierung, dass ein Einsatz von Waffengewalt nicht zu erwarten ist, ist reine Augenwischerei und nur ein Vorwand, um die Parlamentsbeteiligung zu umgehen."
Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Keul verwies auf ein Verfassungsgerichtsurteil von 2008 zu einem Awacs-Einsatz der Nato über der Türkei während des Irak-Kriegs. Die Richter hatten damals nachträglich entschieden, dass eine Zustimmung des Bundestags notwendig gewesen wäre. Damit attestierten sie der inzwischen abgelösten rot-grünen Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit fünf Jahren Verspätung eine Verletzung der Parlamentsrechte.
Erneuter Verfassungsbruch
"Die Bundesregierung muss daher auch heute die Zustimmung des Parlaments einholen - tut sie dies nicht, wäre dies der dritte Verfassungsbruch innerhalb eines Jahres, nach dem Einsatz im Nordirak und dem Einsatz der 'Tornados' in Syrien", sagte Keul.
Bereits zuvor hatte Grünen-Wehrexperte Tobias Lindner den "Ruhr Nachrichten" gesagt, dass es nicht ausreiche, wenn die Bundeswehr erkläre, dass Bundeswehrsoldaten nicht an Kampfhandlungen beteiligt seien. "Auch wenn die Truppe nur mittelbar an einem Kampfeinsatz beteiligt wird, wäre das mandatspflichtig."
Weiterhin offen ist, ob sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Beteiligung der Bundeswehr an den Luftangriffen gegen den IS in Syrien und im Irak befassen wird. Die Linke lässt weiterhin eine Klage von Völkerrechtlern prüfen. Die Entscheidung wird im Januar fallen. "Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Große Koalition in arroganter Weise über Grundgesetz und Völkerrecht hinwegsetzt", sagte Wagenknecht, fügte aber hinzu: "Es ist leider sehr schwierig, einen zulässigen Klageweg zu finden."
Gegen den Awacs-Einsatz ist eine Organklage möglich. Die kann von einer einzelnen Fraktion des Bundestags erhoben werden, weil es um die Rechte des Bundestags geht. Das ist beim Anti-IS-Einsatz anders. Dagegen müsste genau genommen ein Betroffener - also ein Soldat - Verfassungsbeschwerde einreichen. Eventuell wäre auch eine Normenkontrollklage möglich. Dafür fehlt Linken und Grünen im Bundestag aber die notwendige Stimmenzahl von 25 Prozent.
Am Sonntag war der Awacs-Einsatz über der Türkei im Zuge der Syrien-Krise bekanntgeworden. Ankara soll so bei der Luftabwehr unterstützt werden. 30 Prozent des Awacs-Personals stellt die Bundeswehr. Die Bundesregierung hält eine Zustimmung des Bundestags jedoch nicht für notwendig, da aus ihrer Sicht keine Gefahr der Verwicklung in eine bewaffnete Auseinandersetzung besteht. Nur in solchen Fällen ist ein Bundestagsmandat zwingend. "Weder verfügt die Terrormiliz IS über eigene Luftstreitkräfte, noch ist ein politischer Wille des Assad-Regimes absehbar, die eigene Luftwaffe gegen die Türkei einzusetzen", heißt es in einem Schreiben der Bundesregierung an das Parlament.