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"Sprengung nicht das Problem" Tusk lehnt Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem ab

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Entscheidet am Ende nicht, ob der Verdächtige ausgeliefert wird, hat aber eine klare Haltung: Polens Regierungschef Tusk.

Entscheidet am Ende nicht, ob der Verdächtige ausgeliefert wird, hat aber eine klare Haltung: Polens Regierungschef Tusk.

(Foto: picture alliance / PAP)

Ein Verdächtiger der Nord-Stream-Sprengung sitzt in Polen in Haft. Deutschland will ihn anklagen, muss sich allerdings gedulden. Ein polnisches Gericht will eine Auslieferung prüfen. Premier Tusk hat sich bereits entschieden: Er will den Mann nicht ausliefern. Denn aus seiner Sicht hat er keinen Fehler begangen.

Drei Jahre nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines hat sich Regierungschef Donald Tusk gegen die Auslieferung eines in Polen inhaftierten Verdächtigen ausgesprochen. "Es liegt sicherlich nicht im Interesse Polens und im Interesse eines Gefühls von Anstand und Gerechtigkeit, diesen Bürger anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern", sagte Tusk bei einem Besuch in Litauen. Auf X schrieb Polens Regierungschef später: "Das Problem mit Nord Stream 2 ist nicht, dass sie gesprengt wurde. Das Problem ist, dass sie gebaut wurde."

Polen war von Anfang an gegen den Bau der Pipeline. Warschau warnte seit Jahren, dass Russland damit die Abhängigkeit Europas von seinen Gaslieferungen erhöhen und die bisherigen Transitländer unter Druck setzen könnte.

Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war in der vergangenen Woche in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden. Ein Gericht in Polen hat eine 40-tägige U-Haft angeordnet. In dieser Zeit wollen sich die polnischen Behörden mit den Akten aus Deutschland vertraut machen. Ein Gericht wird danach über die Auslieferung entscheiden.

Verdächtiger soll ausgebildeter Taucher sein

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei dem 46-Jährigen um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Der Ukrainer soll an den erforderlichen Tauchgängen beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.

Der Anschlag im Herbst 2022 hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen beschädigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch nicht in Betrieb.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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