Politik

Unterstützung nur bis 16 JahrePrien will Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verkürzen

12.07.2026, 16:30 Uhr
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Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich in neun Jahren vervierfacht. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Staat unterstützt Familien mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil nicht zahlt. Doch laut Familienministerium wird die Leistung zur schweren Last für Kommunen. CDU-Ministerin Prien plant deshalb eine Reform.

Bundesfamilienministerin Karin Prien will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die CDU-Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin. "Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren", erklärte er dazu.

"Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt", sagte der Sprecher. Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen - insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.

Bisher bis zum 18. Geburtstag

Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil - in der Praxis oftmals die Väter - nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.

Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit Januar 2025 für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren 299 Euro monatlich und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 394 Euro monatlich. Geleistete Unterhaltszahlungen werden davon abgezogen.

"Armut wird sich verschärfen"

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. "Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen", erklärte Sprecher Uwe Kamp. Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.

Kamp forderte: "Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann."

Quelle: ntv.de, mwa/AFP/dpa

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