Ermittlungen wegen Landesverrats Range macht weiter und greift Minister an
04.08.2015, 10:19 Uhr
Harald Range lässt sich nicht durch Anweisungen seines Chefs beirren.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Politik ist es peinlich, dass der Generalbundesanwalt gegen das Blog netzpolitik.org vorgeht. Doch der lässt sich nicht beirren. Einmischungen verbittet er sich.
Generalbundesanwalt Harald Range stellt die Ermittlungen gegen das Blog netzpolitik.org vorerst nicht ein und macht seinem Minister Heiko Maas schwere Vorwürfe. Gestern habe Range eine vorläufige Einschätzung eines externen Gutachters bekommen. Dieser schätzte die Veröffentlichungen von netzpolitik.org als Landesverrat ein, wie dies auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesanwaltschaft tun. Range habe daraufhin sofort das Justizministerium über diese Einschätzung informiert. Daraufhin habe er aus dem Haus von Justizminister Maas die Anweisung bekommen, den Gutachter zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen.
Range gehorchte, sah sich aber dazu veranlasst, an die Öffentlichkeit zu gehen. Kurzfristig rief er Journalisten in Karlsruhe zusammen und verlas ein Statement. Darin bezeichnete er die Anweisung des Justizministers als "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz". Es werde versucht, "auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint".
Die Ermittlungen sind der Bundesregierung offenbar peinlich. In der Bundespressekonferenz am Montag gingen die Pressesprecher des Justizministeriums, des Innenministeriums und auch des Bundeskanzleramts auf Distanz zu Range. Regierungssprecherin Christine Wirtz wollte nicht beantworten, ob Range noch das Vertrauen der Kanzlerin genießt.
Der Generalbundesanwalt steht unter Aufsicht und Leitung des Justizministers. Laut eigener Homepage ist der Generalbundesanwalt "nicht Teil der rechtsprechenden ('Dritten') Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive."
Netzpolitik.org hatte unter anderem als vertraulich eingestufte Pläne veröffentlicht, die zeigen, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig die Internetaktivitäten von Privatpersonen überwachen möchte. Für die Journalisten ist das so lange unproblematisch, wie sie damit keinen "Landesverrat" begehen. Voraussetzung für diese Einstufung ist, dass es sich um Staatsgeheimnisse handelt und "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt" wird.
Quelle: ntv.de, che