Politik

Und Wahlrechtsentzug für HöckeSPD-Minister und CDU-Senatorin offen für AfD-Verbot in Thüringen

29.11.2025, 00:50 Uhr
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Das Bundesverfassungsgericht müsste auf Antrag entscheiden, ob es Höcke das aktive und passive Wahlrecht entzieht. (Foto: picture alliance/dpa)

Über ein Verbot der AfD wird immer wieder diskutiert. Jetzt erklären zwei Politiker aus Thüringen und Berlin ihre Sicht auf die Dinge. Ein Landesverband sollte demnach nicht mehr existieren. Würde die AfD eines Tages regieren, will Unionspolitikerin Badenberg auswandern.

Thüringens Innenminister Georg Maier von der SPD und Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg von der CDU haben sich offen für ein Verbotsverfahren gegen die Thüringer AfD von Björn Höcke gezeigt. "Ich spreche mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen diesen Landesverband aus", sagte Badenberg der "Süddeutschen Zeitung". Sie forderte zudem, darüber zu reden, "ob wir bei Björn Höcke die Möglichkeiten der Grundrechtsverwirkung nutzen - die auch zum Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts führen kann".

Maier signalisierte in dem Doppel-Interview, offen für beides zu sein. "Wenn unsere Demokratie nicht ihre Waffen zeigt, wird die AfD sie zerstören", sagte der SPD-Politiker. In Thüringen wurde die AfD bereits im Jahr 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und wird beobachtet. Höcke ist dort Landespartei- und Fraktionschef. Im Landtag in Erfurt stellt die AfD die stärkste Fraktion.

Seit Jahren gibt es Diskussionen darüber, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden soll oder nicht. Während die SPD dafür offen ist, sieht die Union diese Option skeptisch. Diskutiert wird aber immer wieder auch ein möglicher Stopp der Parteienfinanzierung oder zumindest ein Verbot von einzelnen Landesverbänden. Auch die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes für einzelne Akteure ist immer wieder im Gespräch. Damit wäre etwa der Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts möglich. Wie beim Parteienverbot wäre auch hier das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Badenberg machte klar, dass sie ein Verbot der gesamten Partei skeptisch sieht. "Die AfD ist eine Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat. Sie vertritt verfassungsfeindliche Positionen, unterhält enge Verbindungen zu Akteuren aus der rechtsextremen Szene", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Das reiche aber für ein Verbot nicht.

Badenberg würde bei AfD-Machtergreifung auswandern

Maier wies darauf hin, dass im Falle eines Verbots der gesamten Partei auch Parlamente neu gewählt werden müssten. "Da fehlt ja teilweise ein Drittel der Stimmen, die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten würden kippen", sagte er der Zeitung. Maier spricht sich seit Jahren dafür aus, die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens zu prüfen.

Die Berliner Justizsenatorin Badenberg erwägt zudem auszuwandern, wenn die AfD an die Macht käme. "Ja, ich würde Deutschland wohl auch verlassen", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Ähnlich hatte sich im Oktober bereits Bundesbildungsministerin Karin Prien von der CDU geäußert und damit eine breite politische Debatte um die Gefährlichkeit der AfD angestoßen.

"Ein AfD-Kanzler würde für mich bedeuten, dass ich in Deutschland wahrscheinlich nicht mehr willkommen bin", sagte Badenberg weiter. "Ich würde mich fragen, ob ich meinen Lebensmittelpunkt nicht woanders sehen muss." Während Prien jüdische Vorfahren hat, stammt Badenbergs Familie aus dem Iran. Badenberg wirft der AfD vor, sie unterscheide "zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund, sie teilt auf in 'autochthone Deutsche' und 'Passdeutsche'. Diesen Ethnopluralismus finde ich widerwärtig", sagte Badenberg.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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