Politik

Gericht weist Berufung ab Schmähgedicht bleibt größtenteils verboten

Sie beide sind vor Gericht gescheitert: Der türkische Staatschef Erdogan und der Satiriker Böhmermann.

Sie beide sind vor Gericht gescheitert: Der türkische Staatschef Erdogan und der Satiriker Böhmermann.

(Foto: picture alliance / Presidential )

Jan Böhmermann darf sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan auch weiterhin nur in Teilen vortragen. Damit bestätigen die Richter des Hamburger Oberlandesgerichts das Urteil der Vorinstanzen. Ein Rückschlag für beide.

Wesentliche Passagen aus dem Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan bleiben weiterhin verboten. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) bestätigte das Urteil der Vorinstanz und wies damit Böhmermanns Berufung ab. Auch die Berufung Erdogans, der ein vollständiges Verbot des Gedichts gefordert hatte, wurde abgelehnt.

"Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist", erklärte das OLG zur Begründung. Es fehle an der nötigen "Schöpfungshöhe". "Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht", hieß es weiter. Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann.

Böhmermann hatte am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor. Das Landgericht Hamburg wertete viele Passagen als Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Erdogan auch im Rahmen einer Satire nicht hinnehmen müsse.

Sowohl Böhmermann als auch Erdogan gingen gegen das Urteil in Berufung. Böhmermanns Anwalt kündigte zudem bereits im Vorfeld an, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Quelle: ntv.de, lri/AFP

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