Politik

Referentenentwurf zu Gesetz Seehofer will leichter abschieben lassen

Künftig sollen schon Personen ausgewiesen werden können, die etwa gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.

Künftig sollen schon Personen ausgewiesen werden können, die etwa gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Hürden für eine Abschiebung sind Innenminister Seehofer zu hoch. Der CSU-Politiker plant laut einem Bericht daher ein neues Gesetz, das den Kreis der Ausreisepflichtigen erweitert. Außerdem soll es einfacher werden, Personen in Gewahrsam zu nehmen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat einem Medienbericht zufolge umfangreiche Gesetzesverschärfungen ausarbeiten lassen, um ausländische Straftäter leichter zurückschicken zu können und Abschiebungen konsequenter durchzusetzen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hervor, wie die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf das ihr vorliegende Dokument berichtet.

Darin heißt es: "Nur wenn sichergestellt ist, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen, hat Deutschland die Ressourcen, diejenigen Menschen, die Schutz benötigen, zu unterstützen." Demnach sollen bereits Personen ausgewiesen werden können, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurden.

Die Voraussetzungen für eine Sicherungshaft von Ausreisepflichtigen sollen laut der Zeitung gesenkt werden: Migranten, die die Vorbereitung der Ausreisepflicht behindern und etwa ihre Identität nicht offenlegen, sollen in Erweiterte Vorbereitungshaft genommen werden können; der bisherige Ausreisegewahrsam soll rechtlich in eine "Reisebeschränkung in das Inland" umgewandelt werden, sodass eine richterliche Anordnung nicht mehr nötig ist.

Dem Bericht zufolge enthält der Referentenentwurf wegen des Mangels an Abschiebehaftplätzen auch eine Regelung, mit der das Trennungsgebot von Abschiebe- und Strafgefangenen ausgesetzt würde, sodass Ausreisepflichtige auch in Strafanstalten untergebracht werden können.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

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