Politik

Neue Kriterien für Flüchtlinge So will Seehofer Familiennachzug begrenzen

Innenminister Horst Seehofer hat in einem Gesetz-Entwurf festhalten lassen, wie der Familienachzug für Flüchtlinge künftig geregelt werden soll.

Innenminister Horst Seehofer hat in einem Gesetz-Entwurf festhalten lassen, wie der Familienachzug für Flüchtlinge künftig geregelt werden soll.

(Foto: picture alliance / Patrick Pleul)

Horst Seehofer will den Familiennachzug von Flüchtlingen wieder zulassen – allerdings unter strengen Kriterien. Diese hat das Innenministerium ausgearbeitet. In dem Papier heißt es, dass Hartz-IV-Empfänger künftig keine Familienmitglieder mehr nachholen dürfen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will einem Bericht zufolge strenge Kriterien einführen, unter denen der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ab August wieder zugelassen werden soll. Das geht aus dem Entwurf des Innenministeriums für ein "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" hervor, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland berichteten.

Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV soll demnach verwehrt werden können, Familienmitglieder nach Deutschland zu holen. Der Familiennachzug könne untersagt werden, wenn derjenige, zu dem der Nachzug erfolgen soll, "für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch angewiesen sind", heißt es dem RND zufolge in dem Entwurf.

Laut des Papiers sollen lediglich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge nachzugsberechtigt sein. "Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Neuregelung." Ausgenommen vom Nachzug sollen auch Menschen bleiben, deren Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen wurden. Vorgesehen ist demnach die Möglichkeit, "den Nachzug von Familienangehörigen zu zurückgekehrten Dschihadreisenden, terroristischen Gefährdern, Hasspredigern und Leitern verbotener Vereine zu versagen".

Dem Bericht zufolge läuft derzeit die Abstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung. Danach soll der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden. "Mit dem Gesetzentwurf wird festgelegt, dass aus humanitären Gründen monatlich bis zu 1000 ausländische Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet zuziehen können", heißt es in dem 20-seitigen Papier. Damit werde dieser Gruppe eine "legale Einreisemöglichkeit" eröffnet.

Bundestag und Bundesrat hatten entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag beschlossen, die seit 2016 geltende Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte bis Ende Juli zu verlängern und ab August wieder monatlich 1000 Angehörigen den Zuzug zu gestatten. Nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden, soll der Gesetzentwurf Seehofers regeln.

Quelle: ntv.de, kpi/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen