Politik

"Offensichtlich rechtswidrig"US-Richterin kippt Trumps Visa-Stopp für 75 Länder

22.08.2026, 08:19 Uhr
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Bundesbeamte der Einwanderungsbehörde ICE im Einsatz. (Foto: picture alliance/dpa/AP)

Es ist ein harter Kurs, den der US-Präsident in der Einwanderungspolitik verfolgt: Im Januar legt Trumps Regierung Visa für zahlreiche Länder auf Eis. Jetzt urteilt eine US-Richterin: Wer in die USA kommen darf, dürfe nicht kategorisch auf Basis der Staatsangehörigkeit entschieden werden.

Eine US-Bundesrichterin hat die von der Regierung unter Präsident Donald Trump verhängte Aussetzung der Erteilung von Einwanderungsvisa an Staatsangehörige aus 75 Ländern gekippt. Die im Januar vom Außenministerium verkündete Regelung sei "offensichtlich rechtswidrig" und überschreite die gesetzlichen Befugnisse von Außenminister Marco Rubio, erklärte US-Bundesrichterin Jeannette A. Vargas in Manhattan. Die Richtlinie verbiete die Erteilung von Visa kategorisch aufgrund der Staatsangehörigkeit und setze damit geltendes Recht außer Kraft.

Die Maßnahme betraf Antragsteller aus lateinamerikanischen Ländern wie Brasilien, Kolumbien und Uruguay, aus Balkanstaaten wie Bosnien und Herzegowina und Albanien, aus südasiatischen Ländern wie Pakistan und Bangladesch sowie aus vielen Staaten in Afrika, dem Nahen Osten und der Karibik. Das Außenministerium hatte erklärt, bei diesen Personen bestehe ein hohes Risiko, dass sie der öffentlichen Hand zur Last fallen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Damals führte ein stellvertretender Ministeriumssprecher aus: "Das Außenministerium wird von seiner seit Langem bestehenden Befugnis Gebrauch machen, potenzielle Einwanderer für unzulässig zu erklären, die der öffentlichen Hand zur Last fallen und die Großzügigkeit des amerikanischen Volkes ausnutzen würden."

Geklagt hatten Einwandererrechtsorganisationen, Antragsteller auf Einwanderungsvisa und US-Bürger, die Familienangehörige sponserten. Trump verfolgt in der Einwanderungspolitik einen harten Kurs. Die Kläger hatten argumentiert, die Regelung verletze unter anderem das Einwanderungsrecht und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien.

Quelle: ntv.de, nbr/rts

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