Politik

"Nächster Sommerurlaub günstiger"Union drängt Fluggesellschaften zu niedrigeren Ticketpreisen

16.11.2025, 03:23 Uhr
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Die Höhe der Luftverkehrssteuer berechnet sich nach der geflogenen Entfernung. (Foto: picture alliance / SvenSimon)

Die Bundesregierung will mit einer Steuersenkung die Luftverkehrsbranche entlasten. Doch ob damit die Flugpreise sinken, ist fraglich. Unions-Verkehrsexperte Stephan Stracke redet den Airlines ins Gewissen und fordert von der Lufthansa, gestrichene Verbindungen zurückzuholen.

Nach der Einigung der schwarz-roten Koalition auf eine Senkung der Luftverkehrssteuer will der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) bisher keine feste Zusage für niedrigere Flugpreise machen. Unions-Verkehrsexperte Stephan Stracke hat Fluggesellschaften dazu aufgerufen, die Ticketpreise noch vor der von der Koalition beschlossenen Senkung der Luftverkehrssteuer zu senken.

"Am besten wäre eine Preissenkung schon vor der Steuersenkung am 1. Juli 2026", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion für Verkehr der "Bild am Sonntag". "Dann würde bereits der nächste Sommerurlaub günstiger." Dies wäre nicht nur ein gutes Signal für Familien, die auf die Sommerferien angewiesen seien, sondern würde auch den Luftverkehr "pushen", erklärte der CSU-Politiker.

"Der Ticketpreis muss runter"

"Vor allem von der Lufthansa erwarte ich zudem, dass sie ihr Flugangebot überprüft und gestrichene Verbindungen zurücknimmt", forderte der Verkehrspolitiker. Wenn Steuern und Gebühren für die Fluggesellschaften sinken würden, müssten auch die Fluggäste etwas davon haben, sagte der Stracke weiter. "Der Ticketpreis muss runter. Das erwarte ich jetzt von den Fluggesellschaften, allen voran von der Lufthansa."

Die Koalition hatte sich beim Koalitionsausschuss darauf geeinigt, zum 1. Juli 2026 die Luftverkehrssteuer zu senken. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz soll dies eine Entlastung im Volumen von 350 Millionen Euro bringen. Die Grünen und die Linkspartei kritisierten die Maßnahme scharf.

Die Höhe der Steuer berechnet sich nach der geflogenen Entfernung: Auf Kurzstreckenflügen müssen die Fluggesellschaften seit dem 1. Mai 2024 pro Passagier 15,53 Euro zahlen - Ausnahmen gibt es aber etwa für Abflüge von Nordseeinseln. Auf Strecken bis zu einer Entfernung von 6000 Kilometern werden 39,34 Euro fällig, Langstreckenflüge darüber hinaus kosten 70,83 Euro. Bei den Flugsicherungskosten soll es 2026 zu keinem weiteren Anstieg der Gebühren kommen. Die Gebühren sollen laut Bundesregierung bis 2029 insgesamt um deutlich mehr als zehn Prozent fallen und Kosten für die Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen durch bessere und effizientere Abläufe sinken.

Quelle: ntv.de, bho/AFP

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