Spitze gegen Landesregierung Unionspolitiker feiern Herrgotts Arbeitspflicht für Asylbewerber
29.02.2024, 06:46 Uhr Artikel anhören
Eine große Auswahl werden Asylbewerber bei einer Arbeitspflicht wohl nicht haben.
(Foto: picture alliance / Jochen Eckel)
CDU-Landrat Herrgott trifft mit seiner Arbeitspflicht für Asylbewerber bei seiner Partei einen Nerv. Sowohl aus Thüringen als auch aus der Bundespolitik kommt großer Zuspruch für diese vermeintliche Zuwanderungsbegrenzung. Dabei darf ein Großteil der Asylbewerber zunächst gar nicht arbeiten.
Bei der Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber hat Thüringens CDU-Chef Mario Voigt eine entsprechende Initiative des Saale-Orla-Landkreises in dem Bundesland verteidigt. "Wir müssen die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, muss dafür auch etwas zurückgeben", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit Blick auf die umstrittene Entscheidung des CDU-Landrats Christian Herrgott, Asylbewerber zum Arbeiten für 80 Cent pro Stunde zu verpflichten. Diese Entscheidung sei ein "Zeichen für notwendige Begrenzung von Zuwanderung".
Der Bundesregierung sowie der Landesregierung unter dem Linken-Politiker Bodo Ramelow warf der CDU-Politiker Handlungsunfähigkeit vor. "Wenn die Ampel im Bund und die Ramelow-Regierung im Land nicht handeln, müssen wir dort, wo wir es können, eigene Wege gehen", argumentierte Voigt.
Unterstützung für die Entscheidung des Thüringer Landrats kam auch von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Er begrüßte eine mögliche Arbeitspflicht für Flüchtlinge. Linnemann sagte der "Bild"-Zeitung: "Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen." Dies gelte "nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber".
Viele Asylbewerber dürfen nicht arbeiten
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen - wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten.
Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Quelle: ntv.de, als/AFP