Politik

Leistungen werden sonst gekürzt Landrat will Geflüchtete zu gemeinnützigen Jobs zwingen

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Im thüringischen Saale-Orla-Kreis sollen Geflüchtete gemeinnützig arbeiten. Lehnen sie das ab, sollen ihnen Sozialleistungen gekürzt werden. Laut Landrat Herrgott sollen Geflüchtete so einerseits besser integriert und andererseits ihre Akzeptanz in der Gesellschaft gestärkt werden.

In der Debatte um die Arbeitsaufnahme durch Geflüchtete will nun ein erster Landrat offenbar Nägel mit Köpfen machen und bestehendes Recht umsetzen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, will der CDU-Landrat des thüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott, Geflüchtete dazu verpflichten, gemeinnützige Arbeit anzunehmen. Als Beispiele werden die Straßenreinigung, das Schneiden von Hecken oder das Schippen von Schnee genannt.

Die Geflüchteten sollen demnach vier Stunden täglich arbeiten und dafür eine stündliche Aufwandsentschädigung von 80 Cent erhalten. Damit kämen sie im Monat auf rund 64 Euro. Das Geld soll auf die ab März ausgegebenen Bezahlkarten gebucht werden. Sollten sich Geflüchtete weigern, einer gemeinnützigen Arbeit nachzugehen, würden Sanktionen folgen. Die "Bild"-Zeitung schreibt von bis zu um 180 Euro gekürzten Leistungen.

"Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen", sagt Herrgott der "Bild"-Zeitung. Mit der Arbeitspflicht wolle er die Akzeptanz von Asylbewerbern in der Bevölkerung erhöhen und deren Integration verbessern. Der Landrat ergänzt: "Für diese Arbeit muss man keine Sprachkenntnisse haben. Vielleicht lernt man durch Arbeit besser Deutsch als im Sprachkurs und kann sich auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereiten."

Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Geflüchtete in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland keine reguläre Arbeit aufnehmen. Allerdings dürfen ihnen "Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden". Aber auch darüber hinaus können Geflüchtete nach bestehender Rechtslage arbeiten. So heißt es im Asylbewerberleistungsgesetz weiter: "Im Übrigen sollen so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient."

Quelle: ntv.de, als

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