Politik

Weiterer Rückschlag für TrumpUS-Gericht stoppt Abschiebungen in Drittstaaten

25.02.2026, 21:50 Uhr
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Die US-Regierung hat nun 15 Tage Zeit, in die Berufung zu gehen. (Foto: picture alliance / abaca)

Die Trump-Regierung will Migranten nicht nur in ihre Heimatländer, sondern auch in Drittstaaten abschieben - ohne dass sie sich juristisch dagegen wehren können. Ein Bundesrichter stoppt nun die Praxis. Die Regierung rechnet damit, dass der Fall vor dem Supreme Court landet.

US-Präsident Donald Trump hat einen erneuten Rückschlag bei der von ihm versprochenen massenhaften Abschiebung von Migranten einstecken müssen. US-Bundesrichter Brian Murphy erklärte die Praxis für rechtswidrig, Ausländer ohne Aufenthaltsrecht im Eilverfahren in Drittstaaten abzuschieben. Die Betroffenen hätten kaum Möglichkeiten, Schutz vor Verfolgung oder Folter geltend zu machen, sagte der Bezirksrichter in Boston. Er setzte das Inkrafttreten des Urteils jedoch für 15 Tage aus, um der Regierung angesichts der Bedeutung des Falls Zeit für eine Berufung zu geben.

Die Abschiebung von Migranten in Drittländer ist ein zentraler Bestandteil der Einwanderungspolitik der US-Regierung unter Donald Trump. Das Ziel ist es, Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, insbesondere solche, die als kriminell gelten oder deren Herkunftsländer Rückführungen verweigern, in andere Länder als ihre Heimatländer zu bringen.

Das aktuelle Urteil geht auf eine Sammelklage gegen das Heimatschutzministerium zurück. Dieses hatte festgelegt, dass Migranten auch in Länder abgeschoben werden können, die in ihren ursprünglichen Ausweisungsbescheiden nicht genannt wurden - etwa in den Südsudan, nach Libyen oder El Salvador. Dies ist laut der Regelung zulässig, wenn diplomatische Zusicherungen des Verzichts auf Repressalien vorliegen. Zudem müssen die Betroffenen mindestens sechs Stunden vor ihrem Abflug informiert werden. Die Kläger argumentierten, dies verletze ihre Grundrechte, da sie keine Chance hätten, Bedenken gegen ihre Sicherheit in diesen Drittstaaten vorzubringen.

Das Justizministerium hatte die Praxis damit gerechtfertigt, sie sei notwendig, um kriminelle Ausländer abzuschieben, deren Heimatländer die Rücknahme verweigerten. Es gehe darum, die "Schlimmsten der Schlimmen" außer Landes zu bringen. Die Regierung geht davon aus, dass der Fall letztlich vor dem Obersten Gerichtshof landen wird. Der Supreme Court hatte in dem Verfahren bereits zwei Mal interveniert und unter anderem den Weg für die Abschiebung von acht Männern in den Südsudan freigemacht.

Quelle: ntv.de, uzh/rts

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