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BayernKI macht Sozialgerichten zu schaffen

06.08.2026, 09:38 Uhr
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Die bayerischen Sozialgerichte stöhnen unter einer Klageflut. Einer der Gründe: Der Siegeszug der KI. Doch deren Ratschläge haben aus Sicht der Experten einen großen Makel.

München (dpa/lby) - Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz macht den bayerischen Sozialgerichten zu schaffen. Sie stöhnen unter vermehrten Klageeingängen. "Die von vielen Klägern offensichtlich genutzte KI kennt sich im Sozialrecht nicht wirklich gut aus und empfiehlt daher oft unsinnige Anträge. Auch diese müssen aber von den Gerichten bearbeitet werden. Das blockiert uns bei der Bearbeitung der übrigen Fälle", erläuterte die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Edith Mente.

Die Fachleute rechnen damit, dass die bayerische Sozialgerichtsbarkeit heuer mehr als 38.000 Hauptsacheverfahren sowie 7.000 Verfahren des Eilrechtsschutzes entgegensehen. "Eine Trendwende ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten", hieß es. Die außergewöhnliche Verfahrensdichte binde erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen. Auch die enorm angestiegene Zahl der vorrangig zu bearbeitenden Anträge im Eilrechtsschutz habe zur Folge, dass bei Klagen mit spürbaren Verzögerungen zu rechnen sei.

Starker Zuwachs bei Krankenversicherung und Bürgergeld

Bereits im Jahr 2025 waren den Angaben zufolge die Klageeingänge deutlich gestiegen. Dieser Trend hat sich 2026 nochmals deutlich verstärkt. In der ersten Instanz, also bei den sieben bayerischen Sozialgerichten, stiegen die Eingangszahlen in den ersten sechs Monaten im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr um rund 26 Prozent.

Einen besonders starken Zuwachs gab es in den Fachgebieten Krankenversicherung (+35 Prozent), Arbeitslosengeld (+47 Prozent) sowie Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende (+60 Prozent). Auch die Verfahren des Eilrechtsschutzes haben sich insgesamt mehr als verdoppelt.

Die Eingänge in der Berufungsinstanz stiegen im ersten Halbjahr um fast 20 Prozent. Dabei haben sich die Verfahren im Eilrechtsschutz ebenfalls mehr als verdoppelt.

Quelle: dpa

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