Berlin & BrandenburgStuntman schlägt Rentenversicherung vor Sozialgericht

Für eine Prügelszene in einem Krimi wurde ein Stuntman gebucht. Dieser schrieb für die zwei Einsatztage eine Rechnung als Selbstständiger. Die Rentenversicherung widersprach.
Potsdam (dpa/bb) - Im Streit um die selbstständige Tätigkeit eines Stuntman hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dem Stuntman den Rücken gestärkt. Während seiner zwei Drehtage für eine Prügelszene in einer Krimi-Serie sei er als Selbstständiger tätig gewesen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Deutsche Rentenversicherung sah darin zunächst eine abhängige Beschäftigung und wollte die Sozialversicherungspflicht feststellen. Der Stuntman hatte für seine Dienste eine Rechnung geschrieben.
Gegen den Beschluss der Rentenversicherung klagten der Stuntman und die Produktionsfirma. Sie widersprachen der Darstellung des Versicherungsbundes, dass ein unternehmerisches Risiko des Stuntman nicht zu erkennen sei. Dieser Einschätzung folgte das Gericht. Der Stuntman habe bereits vor dem Auftrag erhebliche Summen in Ausrüstung, Weiterbildungen und Trainingsräume investiert. "Zum Zeitpunkt der Investitionen sei nämlich ungewiss gewesen, ob sich diese aufgrund von künftigen Aufträgen rechnen würden", so der Gerichtssprecher.
Laut Sozialgesetzbuch ist Beschäftigung dann nicht selbstständig, wenn die Beschäftigung in hohem Maße weisungsgebunden ist und der Beschäftigte sich in die "Arbeitsorganisation des Weisungsgebers" eingliedert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.