Hamburg & Schleswig-HolsteinÜber 4.000 Regelanfragen beim Verfassungsschutz - 5 Treffer

Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz soll die Unterwanderung des öffentlichen Dienstes in Hamburg durch Extremisten verhindern. Erst seit wenigen Wochen gibt es sie - eine erste Bilanz.
Hamburg (dpa/lno) - Seit dem 1. August gibt es vor Einstellungen im öffentlichen Dienst in Hamburg eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Mehr als 4.000 solcher Anfragen zur Verfassungstreue der Kandidaten wurden allein im ersten Monat gestellt, wie aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Innenexperten der Linksfraktion, Deniz Celik, hervorgeht.
Demnach gab es unter den exakt 4.049 Anfragen auch bereits fünf Fälle, in denen beim Verfassungsschutz Informationen zu Job-Kandidaten vorlagen.
Fälle mit Islamismus- und Linksextremismus-Bezug
"Drei Fälle betrafen die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, ein Fall die Behörde für Finanzen und Bezirke und ein Fall die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation", heißt es in der Senatsantwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zweimal sei es um eine Verbeamtung auf Probe gegangen, einmal um die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf und in zwei Fällen um arbeitsvertragliche Einstellungen.
Für zwei Kandidaten lägen bereits sogenannte "Behördenzeugnisse" des Landesamtes für Verfassungsschutz vor. Bei dem einen gehe es um Islamismus, bei dem anderen um Linksextremismus, schreibt der Senat weiter. Die drei anderen Fälle seien noch in Bearbeitung.
"In einem Fall wird die betroffene Person derzeit angehört. Abschließende Entscheidungen über die jeweilige Personalmaßnahme wurden bislang in keinem Fall getroffen", hieß es.
Regelanfragen vor allem im Bereich Schulen und Hochschulen
Celik, dessen Fraktion im Juni in der Bürgerschaft gegen das Gesetz gestimmt hatte, kritisierte das "Ausmaß", das die Regelanfrage bereits nach wenigen Wochen angenommen habe. "Besonders bemerkenswert ist, dass rund 60 Prozent der Überprüfungen allein auf Schulen und Hochschulen entfallen", sagte er der dpa.
Laut Senatsantwort betrafen allein 1.016 Anfragen die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Hinzu kommen den Angaben zufolge unter anderem 625 an der Universität Hamburg, 436 an der TU Hamburg und 182 an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) und 137 an der Hafencity Universität.
"Der Senat hat damit ein massenhaftes Überprüfungsverfahren eingeführt, das weit über besonders sicherheitsrelevante Bereiche hinausgeht", monierte Celik und verwies auf den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, der hinsichtlich einer flächendeckenden und anlasslosen Einbeziehung des Verfassungsschutzes verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet habe. "Die ersten Zahlen verstärken die erheblichen Zweifel daran, dass ein derart weitreichender Eingriff noch verhältnismäßig ist."
Senat: Regelanfrage stärkt Resilienz des öffentlichen Diensts
Der Senat sieht in der Regelanfrage hingegen "einen weiteren wichtigen Baustein zur Stärkung der Resilienz des öffentlichen Diensts der Freien und Hansestadt Hamburg gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen". Sie verändere auch nicht die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Einstellung oder andere Personalmaßnahmen, heißt es in der Antwort.
Ergebe eine Anfrage, dass über die betreffende Person Erkenntnisse beim Verfassungsschutz vorliegen, die zu einer Ablehnung führen würden, erhalte der oder die Betroffene Gelegenheit, sich dazu in einem schriftlichen Verfahren zu äußern. "Nur wenn auch danach begründete Zweifel an der Verfassungstreue verbleiben, erfolgt keine Einstellung in den öffentlichen Dienst bzw. wird die angestrebte Personalmaßnahme nicht umgesetzt", schreibt der Senat.
Die meisten Abfragen bei angehenden Tarifbeschäftigten
Die mit 2.341 Fällen meisten Anfragen betrafen Einstellungen in den öffentlichen Dienst der Stadt. 677 Mal ging es um eine Verbeamtung auf Probe, 420 Mal um eine Verbeamtung auf Lebenszeit. Unter anderem wurden auch im Zusammenhang mit Vertragsverlängerungen (475 Mal), Versetzungen (35) oder Entfristungen (28) Anfragen an den Verfassungsschutz gestellt.