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Nordrhein-WestfalenAchtung Wildwechsel! Warum gerade jetzt die Gefahr groß ist

26.10.2026, 04:03 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Wenn Pendler morgens und abends unterwegs sind, queren Rehe und andere Wildtiere die Straßen. Nach der Zeitumstellung steigt die Gefahr besonders – worauf Autofahrer jetzt achten sollten.

Recklinghausen/Dortmund/Steinfurt (dpa/lnw) - Zehntausende Wildunfälle ereignen sich im Straßenverkehr von Nordrhein-Westfalen jedes Jahr. Aktuell ist die Gefahr nach der Umstellung auf Winterzeit besonders hoch. Darauf weisen das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung und der Jagdverband hin. Inwieweit Wildunfälle durch eine gezielte Bejagung bestimmter Tiere effektiver verhindert werden können, wird im Kreis Steinfurt untersucht.

Warum ist die Gefahr gerade jetzt groß?

Hauptursache für eine Häufung der Wildunfälle in den kommenden Wochen ist der Umstand, dass die Mobilitätszeiten des Menschen mit den Mobilitätszeiten der Wildtiere in den Dämmerungsstunden morgens und abends zusammenfallen, wie Sprecher Andreas Schneider vom Landesjagdverband NRW erklärt. Das heißt, wenn viele Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit und zurück sind, sind auch viele Wildtiere unterwegs.

Welche Wildtiere sind besonders betroffen?

Die mit Abstand größte Gruppe ist Rehwild. Nach Angaben des Landesamtes sind im Jagdjahr 2025/2026 landesweit 25.200 Rehe bei Verkehrsunfällen getötet worden. Es folgen bei den Feldhasen (7.800), Füchse (2.100), Wildschweine (1.400) und Wildkaninchen (1.100). Diese Zahlen verdeutlichten, dass Wildunfälle zahlreiche Arten betreffen, sagt Nina Meister von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement.

Was wird im Kreis Steinfurt erforscht?

Untersucht werde in ausgewählten Revieren, ob eine gezielte Bejagung dazu beitragen kann, Wildunfälle zu verringern, erläutert das Landesamt. Dabei werde unter anderem geprüft, ob durch Jagd das Wild an den bekannten Unfallstrecken vergrämt werden kann. Auch werde untersucht, inwieweit eine Bejagung bestimmter Altersklassen im Mai und Juni und eine mögliche Verringerung der Rehwilddichte die Wildunfälle reduzieren könnten.

Wie sollten Autofahrer reagieren?

Das Landesamt mit seiner Forschungsstelle und der Landesjagdverband raten:

In der Dämmerung sollten Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam unterwegs sein. Vor allem an Strecken entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder gilt es, langsamer und vorausschauend zu fahren und den Fahrbahnrand im Blick zu behalten. Als eine Hauptursache für schwere Wildunfälle nennt der Landesjagdverband NRW überhöhte Geschwindigkeit der Autofahrer.

"Wenn Wild im Scheinwerferlicht auftaucht, abblenden, kontrolliert abbremsen und hupen", rät Meister. Bei einem Wildwechsel unbedingt mit Nachzüglern rechnen. "Wenn kein Ausweichen möglich ist, ist der Frontalzusammenstoß mit Wild ungefährlicher als der Seitenaufprall gegen einen Baum", heißt es beim Landesjagdverband.

Kommt es trotz aller Vorsicht zum Unfall: Warnblinkanlage einschalten, Unfallstelle sichern und Polizei verständigen, sagt Meister. "Überfahrenes Wild von der Fahrbahn entfernen oder, falls das nicht möglich ist, mit Warndreieck oder Blinklichtanlage kennzeichnen", ergänzt der Jagdverband. Betroffene sollten sich den Wildunfall durch eine Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Schadensregulierung durch die Versicherung möglich ist.

"Verletzte Tiere nicht selbstständig verfolgen und Wild niemals mitnehmen", warnt Meister. Selbst wenn ein Tier weiterlaufe und im Unfallbereich keine Blutspur erkennbar ist, könne es schwerste innere Verletzungen haben, an denen es später qualvoll verendet, betont der Jagdverband. Daher sei es wichtig, alle Wildunfälle zu melden, damit ein Jäger mit seinem Jagdhund das Stück absuchen und das Tier von seinen Qualen erlösen könne.

In NRW ist laut Jagdverband bei allen Wildunfällen mit Paarhufern - also Hirschen, Rehen, Wildschweinen und Mufflons - die Unfallmeldung bei der Polizei sogar gesetzliche Pflicht. "Das verendete Wild darf übrigens grundsätzlich nur vom Jagdausübungsberechtigten angeeignet werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat – Jagdwilderei", betont der Sprecher.

Quelle: dpa

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