Nordrhein-WestfalenGericht stoppt Verlagerung von Studiengängen aus Höxter

Die geplante Verlagerung der Lehre aus Höxter ist laut Gericht rechtswidrig. Das Land fordert ein Nutzungskonzept für den Standort, der im Hochschulgesetz explizit genannt wird.
Minden (dpa/lnw) - In einem Streit mit dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium hat die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe eine vorläufige Niederlage erlitten. Die Hochschule darf Studiengänge nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden nicht wie angekündigt von Höxter nach Detmold oder Lemgo verlagern. Dies sei ohne ein Nutzungskonzept für den Standort Höxter ein Verstoß gegen das Hochschulgesetz, hatte das Land argumentiert. Dem schloss sich das Gericht an. Die Hochschule kann Beschwerde gegen den Beschluss im Eilverfahren am Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster einlegen.
Die Schließung eines ganzen Standortes liege nicht im Ermessen einer Hochschule, so das Verwaltungsgericht Minden in der Begründung, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Mehrere Medien hatten zuvor über die Entscheidung berichtet.
Der Standort Höxter werde im Landeshochschulgesetz als Teil der Unilandschaft ausdrücklich genannt und könne nicht einfach komplett verlagert werden. Diese Ankündigung sei rechtswidrig gewesen.
Nach den Plänen der TH OWL wäre die Lehre in Höxter komplett aufgegeben worden. Diese Entscheidung sei nicht durch die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit der Hochschule gedeckt gewesen. Das aufsichtsrechtliche Eingreifen des Landes im vergangenen Jahr sei mit Blick auf die gesamte Hochschul- und Universitätslandschaft in NRW geboten gewesen, so das Gericht in Minden.