Sport

Benachteiligung von Spielerinnen Beach-Duo gewinnt Prozess gegen Verband

Kim Behrens und ihre Partnerin Cinja Tillmann wurden dem Gericht zufolge unfair behandelt.

Kim Behrens und ihre Partnerin Cinja Tillmann wurden dem Gericht zufolge unfair behandelt.

(Foto: imago images/Agentur 54 Grad)

Das Beach-Team Kim Behrens und Cinja Tillmann klagt gegen den Deutschen Volleyball-Verband, weil es sich bei Nominierungen übergangen fühlt - und bekommt Recht. Das Gericht weist die Ansicht des Verbands zurück und spricht den Sportlerinnen Schadensersatz zu.

Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) hat im Rechtsstreit mit dem Beachvolleyball-Team Kim Behrens/Cinja Tillmann eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass Behrens/Tillmann eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 17.000 US-Dollar (14.450 Euro) zustehe. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, es kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

Die beiden Sportlerinnen, EM-Zweite im September in Jurmala, hatten gegen den Verband geklagt, weil dieser sie nicht als National-, sondern als Kaderteam führt und vier andere Beach-Duos bevorzugt. Der DVV sichert diesen vier Nationalteams ein Startrecht bei internationalen Turnieren zu, unabhängig von der Weltranglistenposition. Behrens/Tillmann fühlen sich benachteiligt und beklagen mangelnde Unterstützung vonseiten des Verbandes, der die beiden seit April 2019 nicht mehr zu internationalen Turnieren zugelassen und stets andere Teams vorgezogen hatte.

Das Landgericht stellte fest, dass der beklagte Verband den beiden Volleyballerinnen Schadensersatz schulde, weil er sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund anders behandelt habe als die übrigen Nationalteams. Der DVV habe eine Monopolstellung, daher sei er verpflichtet, "jeden für Wettkämpfe zu nominieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt".

Erwartungen des Verbands nicht belegt

Es sei nicht gerechtfertigt, dass der DVV "die Neubildungen seiner Spitzenteams zum Anlass genommen hat, das Prinzip der Bestenauslese zu suspendieren und die von ihm bestimmten Nationalteams unabhängig von den von ihnen gezeigten Leistungen zu internationalen Turnieren zu melden".

Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: "Die Erwartung, die protegierten Teams würden aus trainingswissenschaftlichen oder psychologischen Gründen besser abschneiden, wenn ihre Turnierplätze gesichert seien, sei nicht durch tragfähige Gründe belegt."

Bei der EM hatten Behrens/Tillmann überzeugt und mussten sich erst im Finale geschlagen geben - dabei waren sie nur nachgerückt, weil Karla Borger und Julia Sude ihre Teilnahme absagten. Neben Borger/Sude werden die übrigens Nationalteams von Olympiasiegerin Laura Ludwig und ihrer neuen Partnerin Magareta Kozuch, Sandra Ittlinger/Chantal Laboureur und Victoria Bieneck/Isabel Schneider gebildet.

Quelle: ntv.de, tsi/sid

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